Verlegungsmöglichkeiten erweitert
Spielordnung geändert
Das RWO19 weist auf die neuen Regelungen zu Verlegungen von Mannschaftsspielen hin, die auf dem Jugendverbandstag sowie auf dem außerordentlichen Verbandstag im April als Änderung der § 41 und 42 der Spielordnung mit Gültigkeit für den O19- und den U19-Bereich beschlossen wurden:
§ 41 SpO Spielverlegungen
d) Spielverlegungen sind bis zu vier Wochenenden nach dem verbandsseitig angesetzten Termin zulässig.
Die Einschränkungen nach § 42 Ziff. 1 sind zu beachten.
§ 42 SpO Zustimmungspflicht bei Verlegungen
1. Verlegungen von Verbandsspielen durch den Heimverein nach § 41 Ziff. 1b, 2a, 2b, 2d oder 2e bedürfen keiner Zustimmung durch den Gastverein, wenn der Heimverein den Gastverein spätestens bis zum Abgabetermin der Hinrunden-Vereinsrangliste (Eingang) nachweisbar hierüber benachrichtigt. Gleiches gilt für Verlegungen nach § 41 Ziff. 1d, wenn das Verbandsspiel nur bis zu zwei Wochenenden nach dem verbandseitig angesetzten Spieltermin verlegt wird.
Alle anderen oder später geäußerten zulässigen Spielverlegungswünsche bedürfen der Zustimmung des Gastvereins.
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