Spielermangel ist in vielen Vereinen kein Fremdwort, leider. Ein Verein, der nicht genügend Spielerinnen oder Spieler stellen kann, um eine Mannschaft im O19- oder im U19-Bereich zu melden, kann mit anderen Vereinen eine Spielgemeinschaft (SG) bilden. So können Vereine ihre Mitglieder am Ligaspielbetrieb teilnehmen lassen, ohne dass dafür ein Vereinswechsel vollzogen werden muss. 

Im Spielbetrieb von Badminton NRW besteht die Möglichkeit, dass bis zu drei Vereine eine Mannschaft als SG melden. Für jeden Verein besteht sogar die Möglichkeit, an mehreren Spielgemeinschaften mit unterschiedlichen Vereinen beteiligt zu sein.

Grundlage hierfür bieten die Spielordnung in § 26 Ziff. 3 und die Anlage 5 der Spielordnung.

Frist zur Registrierung: 30. April (für O19 und U19)
Das Antragsformular ist per E-Mail einzureichen.

Die gemeldeten Spielgemeinschaften sind im Servicemodul veröffentlicht.