Zur Teilnahme am Spielbetrieb in Badminton NRW ist für alle Spieler eine Spielberechtigung erforderlich. Alle dazu erforderlichen Formalitäten (Erteilung, Streichung, Änderung) werden durch die Vereine und die Geschäftsstelle von Badminton NRW (genauer Spielberechtigungsstelle) online im „Servicemodul“ abschließend bearbeitet.

Die Spielberechtigung erlaubt grundsätzlich die Teilnahme an Turnieren und Meisterschaften. Natürlich sind für Meldung und Zulassung die individuellen Voraussetzungen (z.B. Alter, Leistung, Qualifikation) der einzelnen Turniere zu berücksichtigen. Diese sind in der Spielordnung und in den Ausschreibungen geregelt.

Vor allem für Neueinsteiger, die für ihren Verein oder ihre Mannschaft den Spielbetrieb organisieren, gibt es viele Termine, Fristen und Regeln, die beachtet werden müssen.

Daher haben wir hier die wichtigsten Hinweise bereitgestellt!
 

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