Kommt es unter den Vereinen und/ oder Spielern einmal zu Streitigkeiten, die vor Ort nicht zu klären sind, oder erheben Vereine Einsprüche gegen die vom Verband erteilten Ordnungsgebühren, setzen sich unsere unabhängigen Rechtsorgane als neutrale Instanz mit den Streitpunkten auseinander. Sie entscheiden nach der Satzung, den Ordnungen und den sonstigen Regeln innerhalb Badminton NRWs über Streitigkeiten aus dem Sportverkehr und ahnden sportliche Vergehen.

Ein Verfahren vor unserer Spruchkammer oder vor dem Verbandsgericht wird grundsätzlich durch Einreichung eines schriftlichen Antrages bei der Geschäftsstelle eingeleitet.

Hier finden Sie unseren Leitfaden, der dabei helfen kann, vor den Rechtsorganen des Badminton-Landesverbandes NRW e.V. „gutes Recht“ zu bekommen.

Hier ist das Antragsformular an die Spruchkammer!

Die Rechtsorgane haben die Streitfälle zügig zu entscheiden. Kann ein Verfahren innerhalb von sechs Wochen nicht erledigt werden, ist der Antragsteller darüber zu informieren.

Ist eine Entscheidung oder eine Verfügung getroffen, wird diese zugestellt.

Zum Nachlesen: hier unsere Rechtsordnung!