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2G+ in Sporthallen

Sport in Innenräumen weiterhin möglich

Ab dem 28.12.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung, die unter anderem vorsieht, dass für die Sportausübung in Innenräumen die sogenannte 2G-Plus-Regelung gilt.

Der LSB-NRW hat die Details dieser Regelung auf seiner Corona-Sonderseite unter veröffentlicht.

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