2G im Sport (Update)
Ausnahmen
Seit dem 24.11.2021 gilt in NRW die neue CoronaSchutzverordnung. Sie ist zunächst bis zum 21.12.2021 gültig. Grundsätzlich gilt für den Vereins- und Verbandssport die 2G-Regel. Für den Badmintonsport bedeutet dies, dass, bis auf Ausnahmen, nur noch immunisierte Personen (genesen oder vollständig geimpft) am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen dürfen.
Die Coronaschutzverordnung sieht aber auch Ausnahmen von der 2G-Regel vor, bei denen die 3G-Regel gilt. Der Landessportbund NRW (LSB-NRW) hat diese Ausnahmen noch einmal spezifiziert und auf seiner Corona-Sonderseite veröffentlicht. Demnach können Badmintonspieler*innen, die in Ligen und Turnieren von Badminton NRW spielen, anstelle eines 2G-Nachweises zurzeit auch mit einem aktuellen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) am Training und an Wettkämpfen teilnehmen. Hier die vom LSB-NRW veröffentlichten Ausnahmen von der 2G-Regel:
- Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dies gilt sowohl für die eigentlichen Wettkämpfe als auch für das Training der Teilnehmenden.
- Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag (sie gelten auch ohne Nachweis als getestet). Ab dem 04.12. gilt, dass Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag als immunisierte Personen gelten.
- ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.
Gestern Abend haben Vertreter*innen des Referats für Wettkampfsport O19, der Bezirkswarte und des Präsidiums in einer Sondersitzung über die Umsetzung für den O19-Liga-Spielbetrieb beraten. Die daraus resultierenden Informationen und Regelungen werden nun im Detail ausgearbeitet und so bald wie möglich über unsere Corona-Sonderseite veröffentlicht.