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2G im Sport (Update)

Ausnahmen

Seit dem 24.11.2021 gilt in NRW die neue CoronaSchutzverordnung. Sie ist zunächst bis zum 21.12.2021 gültig. Grundsätzlich gilt für den Vereins- und Verbandssport die 2G-Regel. Für den Badmintonsport bedeutet dies, dass, bis auf Ausnahmen, nur noch immunisierte Personen (genesen oder vollständig geimpft) am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen dürfen.

Die Coronaschutzverordnung sieht aber auch Ausnahmen von der 2G-Regel vor, bei denen die 3G-Regel gilt. Der Landessportbund NRW (LSB-NRW) hat diese Ausnahmen noch einmal spezifiziert und auf seiner Corona-Sonderseite veröffentlicht. Demnach können Badmintonspieler*innen, die in Ligen und Turnieren von Badminton NRW spielen, anstelle eines 2G-Nachweises zurzeit auch mit einem aktuellen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) am Training und an Wettkämpfen teilnehmen. Hier die vom LSB-NRW veröffentlichten Ausnahmen von der 2G-Regel:

  1. Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dies gilt sowohl für die eigentlichen Wettkämpfe als auch für das Training der Teilnehmenden.
  2. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag (sie gelten auch ohne Nachweis als getestet). Ab dem 04.12. gilt, dass Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag als immunisierte Personen gelten.
  3. ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

Gestern Abend haben Vertreter*innen des Referats für Wettkampfsport O19, der Bezirkswarte und des Präsidiums in einer Sondersitzung über die Umsetzung für den O19-Liga-Spielbetrieb beraten. Die daraus resultierenden Informationen und Regelungen werden nun im Detail ausgearbeitet und so bald wie möglich über unsere Corona-Sonderseite veröffentlicht.

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