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Badminton in Sporthallen ...

...wieder möglich!

Die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sieht weitreichende Lockerungen für den Sport in NRW vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) stabil unter 50 liegt. 

Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift unverändert das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.
Bei einer stabilen regionalen 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 gilt die Stufe 3 der neuen CoronaSchVO des Landes NRW. Bei diesem Inzidenzwert ist der Badmintonsport in Sporthallen nicht erlaubt. Für diesen Fall empfehlen wir AirBadminton und unsere Online-Angebote unter #trotzdemBadminton

Bei einer stabilen, regionalen 7-Tage-Inzidenz unter 50 (Stufe 2) bzw. einer stabilen, regionalen 7-Tage-Inzidenz zwischen 0 und 35 (Stufe 1) darf Badminton als Nicht-Kontaktsportart in Sporthallen unter bestimmten Voraussetzungen gespielt werden. Diese sind unter anderem:

  • ein bestätigter und gültiger negativer PCR-, Schnell- oder Selbsttest nach den Bestimmungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung oder eine gültige Bescheinigung über eine vollständige COVID-19-Impfung oder –Genesung 
  • die einfache Rückverfolgbarkeit (schriftliche Erfassung der Teilnehmer): hierzu empfehlen wir die Badminton NRW-Melde-App, die wir unseren Mitgliedsvereinen kostenlos zur Verfügung stellen
  • ein Hygienekonzept (als Empfehlung) > siehe Hygiene- und Handlungskonzept Badminton NRW Juni 2021

Absprachen mit Trägern der Hallen notwendig
Verantwortlich für die Öffnung sind die Träger der Sporthallen. In den meisten Fällen sind dies Landkreise, Städte und Gemeinden. Den Vereinen wird geraten, sich vorab mit den entsprechenden Trägern in Verbindung zu setzen und die Voraussetzungen für die Öffnung des jeweiligen Spielorts für den eigenen Verein zu erfragen. Teilweise werden die Vereine von den Behörden dazu aufgefordert, ein Hygienekonzept vorzulegen bzw. auszuarbeiten. Das folgende Hygiene- und Handlungskonzept von Badminton NRW kann als Grundlage hierfür dienen. Weitere Informationen haben der LSB NRW und das Land NRW auf ihren Corona-Sonderseiten zusammengestellt. Eine Übersicht über die Inzidenzstufen in den Kreisen und kreisfreien Städten hat das NRW-Gesundheitsministerium veröffentlicht.

Badminton NRW   Corona Hygienekonzept   07.06.2021

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