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Spielverlegung im Ligabetrieb

Aktualisierung der Vorgaben für Vereine

Die Coronakrise ist ständiger Begleiter mit ihren Auswirkungen auf unseren Liga-Spielbetrieb. Daher überprüft das RWO19 in Abständen die Auswirkungen auf die Ligaspiele und erforderliche Veränderungen im Ablauf mit dem Ziel, den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Es werden Rahmenbedingungen festgelegt und den Vereinen Hilfen an die Hand gegeben, ihre Spiele auch bei coronabedingten Ausfällen von Spielern organisiert und ausgetragen zu bekommen.


1. Coronabedingte Verlegungen von Spielen der Hinrunde sind möglich bis vier Wochen nach dem letzten Spieltag der Hinrunde,

    - RL und OL bis einschl. 29.11.2020

    - ab VL und tiefer sowie U19 bis einschl. 13.12.2020

Dabei sind von den Vereinen zunächst die im Terminplan vorgesehenen Ersatztermine („E“, „+“) zu berücksichtigen.


2. Bei Nachverlegungen muss der neue Termin innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Verbandstermin des Spiels durch die Vereine vorgenommen/abgesprochen sein und entsprechend im Kommentarfeld eingetragen werden. Für zurückliegende Spieltage gilt die Frist ab Veröffentlichung dieser News.


3. Coronabedingte Verlegungen von Spielen der Rückrunde sind möglich bis vier Wochen nach dem jeweiligen Spiel. Dabei gelten folgende Ausnahmen:

      - O19: Die Spieltage 13 und 14 können bis max. zum 21.03.2021 verlegt werden.

      - U19: Die letzte Frist für die Spieltage 12 - 14 ist der 21.03.2021.

      - Nachverlegungen des letzten Spieltages in den U19-Staffeln mit Qualifikationscharakter zur BMM (letzter Spieltag hier der 27.02.2021, BMM 07.03.2021)
         können nur in Absprache und mit Zustimmung des zuständigen BJW vorgenommen werden.

Diese Verlegungen müssen analog zur HR innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Verbandstermin des Spiels durch die Vereine vorgenommen/abgesprochen sein und entsprechend im Kommentarfeld des jeweiligen Spiels eingetragen werden.


4. Für alle Spielverlegungen wird ein weitest gehendes Entgegenkommen der betroffenen Vereine vorausgesetzt.

Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Vereinen unterstützen die Bezirke und ggf. das RWO die Vereine bei der Findung eines Ersatztermins.

Dabei können die im Terminplan vorgesehenen Ersatztermine („E“, „+“) genutzt werden.

Eine Entscheidung der Bezirke oder des RWO19 auf Verlegung auf einen anderen Termin und gegen den Willen der Vereine/eines Vereins (Ausnahme sind die mit „E“ und „+“ gekennzeichneten Termine) sind nicht möglich.

Fällt ein Spiel aus, weil es zu keiner Einigung kommen konnte, wird das RWO über die Wertung dieser Spiele gesondert entscheiden.

Ich helfe gerne weiter!

Miles Eggers
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