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Wahl der Jugendvertretung Bezirk Nord 2

Vorschläge aus den Vereinen gewünscht

In diesem Jahr sind die Mitglieder des Bezirksjugendausschusses bei der Durchführung der Wahl einer Jugendvertretung bei der VVE auf die Mithilfe der teilnehmenden Vereine angewiesen. Da in diesem Jahr nicht alle Altersklassen gleichzeitig in einer Sporthalle sind, aber alle Kinder und Jugendlichen ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen sollen, müssen bereits am Samstag um 8.30 Uhr die Kandidaten für das Amt der Jugendvertretung benannt und veröffentlicht sein.

Die Aufgaben der Jugendvertretung sind ähnlich die eines Klassensprechers / einer Klassensprecherin. Bis zu vier gewählte Jugendliche sind Sprachrohr aller Spieler und Spieler der Altersklassen U09 bis U19 im Bezirksjugendausschuss Nord 2. Die Jugendlichen sollten daher nach Möglichkeit an den Bezirksjugendausschuss-Sitzungen, die einmal im Quartal in Hövelhof (ca. 18.30 Uhr bis 23 Uhr) stattfinden, teilnehmen. Aktuell finden die Sitzungen nur digital statt. Die nächste Sitzung ist im November 2020 vorgesehen.

Die Vereine mögen in dieser Kalenderwoche mit den Jugendlichen beim Training oder in anderer geeigneter Form die Wahl in den Vereinen besprechen, und bis zum 1. Oktober 2020 um 18.00 Uhr per Email-Nachricht eine mit den Jugendlichen abgestimmte Vorschlagsliste an den Bezirksjugendwart Nord 2 zusenden, die dann am gleichen Abend noch über einen Email-Verteiler als Gesamtliste veröffentlicht wird. Gewählt werden können Jugendliche der Altersklassen U17 und U19-1. Die Wahl findet an beiden Standorten statt. Eine Veröffentlichung der Jugendlichen, die als Jugendvertretung gewählt wurden, erfolgt am 4. Oktober 2020 per Email-Nachricht über diesen Verteiler sowie auf der Nachrichtenseite des Bezirks Nord 2 Jugend.

Die bisherige Jugendvertreterin Yasmin Colak wird aufgrund ihres Alters nicht erneut für eine Wahl zur Verfügung stehen können. Ihr danke ich im Namen aller für die geleistete Arbeit in den vergangenen zwei Jahren.

Die rechtlichen Grundlagen zur Wahl finden sich in den .§§ 19 und 20 der Jugendordnung.

Hier findest Du Infos zu unseren Aufgaben im Bezirk Nord 2!

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