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Zusätzliches Soforthilfeprogramm

Zusätzliches Soforthilfeprogramm & erhöhte Übungsleiterförderung

Mit dem neuen Soforthilfeprogramm soll nun Sportvereinen, denen durch die Coronakrise aktuell eine Zahlungsunfähigkeit droht, geholfen werden. Anträge können ausschließlich online ab dem 15.04.2020 bis zum 15.05.2020 im Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite gestellt werden. Hinweise zum Verfahren werden ab dem 09.04.2020 auf der Website des Landessportbundes NRW www.lsb.nrw veröffentlicht. Vereine müssen dabei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen.

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs. Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro.

 

Ebenfalls kurzfristig beschlossen wurde eine erhöhte Übungsleiterförderung über das Programm des LSB NRW. Damit soll die Bindung der für den Vereinsbetrieb unerlässlichen (auch nebenberuflich oder als Honorarkräfte tätigen) Übungsleiter*innen unterstützt werden. Ein Vorziehen der Auszahlung (normaler Auszahlungstermin ist Oktober/November) auf den Sommer wird angestrebt. Anträge sind noch online über das Förderportal des Landessportbundes NRW unter https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite möglich. 

 

In dem Sinne wünschen wir allen Freunden des Badmintonsports Frohe Ostern!

(ABed)

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