Skip to main content

Hilfsprogramm für gemeinnützige Vereine

Hilfsprogramm für Vereine, Trainer- und Übungsleiter*innen

Der LSB NRW hat sich gemeinsam mit der Staatskanzlei NRW erfolgreich dafür eingesetzt, gemeinnützigen Vereinen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb Zugang zu den staatlichen Hilfspaketen zu verschaffen! Die folgende Pressemeldung der Staatskanzlei von heute informiert ausführlich! Weitere aktuelle Informationen und den Online-Antrag gibt es unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020!

Antragsberechtigt sind Sportvereine, Sportverbände und selbständige Trainer-und Übungsleiter*innen, die für Sportvereine tätig sind.

Das Hilfsprogramm soll bei der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen im unternehmerischen Bereich der Vereine dienen. Ausfälle von Mitgliedsbeiträgen zählen dazu z. B. nicht! Eine Orientierungshilfe, welche Einnahmen und Ausgaben dem unternehmerischen Bereich von Vereinen zuzuordnen sind, ist in den FAQ zum Thema Coronakrise unter www.lsb.nrw zu finden.

Da nicht alle Vereine und Verbände von der o. g. Hilfe profitieren können, befindet sich der LSB-NRW weiter in intensiven Gesprächen mit politischen Partnern in der Landesregierung über die Bildung eines zusätzlichen Hilfsfonds. Die finanziellen Hilfen für den organisierten Sport werden am Ende idealerweise aus mehreren Bausteinen bestehen.


Haltet durch, wir informieren, sobald es Neuigkeiten gibt!

(AB)

zur Corona-Übersichtsseite

Zurück