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Umgang mit E-Rechnungen

Vereinstalk LSB

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland, die an andere inländische Unternehmen Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, grundsätzlich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Eine Rechnung in der Form eines PDF-Dokumentes als Anhang zu einer E-Mail gilt ab dem 01.01.2025 nicht mehr als elektronische Rechnung.

Achtung: Auch gemeinnützige Vereine gelten als Unternehmen, wenn sie nicht ausschließlich im ideellen Bereich tätig sind.

Zu der Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen gibt es zwar Übergangsregelungen (bis zum 31.12.2026 bzw. 2027), diese bedürfen aber der Zustimmung des Rechnungsempfängers. Die Übergangsregelungen gelten außerdem nicht für den Empfang von Rechnungen.

Alle Vereine, die Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen erhalten, die der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind, müssen sich also darauf vorbereiten, ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen zu können.

Um Handlungssicherheit im Umgang mit dem Thema "E-Rechnungen" zu bekommen veranstaltet der LSB NRW an zwei Terminen einen Vereinstalk.

Zu den zunächst geplanten Veranstaltungen könnt ihr euch über die nachfolgenden Links anmelden:

Erste Informationen könnt ihr bereits auf www.vibss.de unter folgendem Link finden: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/aktuelles/detail/elektronische-rechnungen

(ABE)

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