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Bearbeitungsfrist VRL

Noch 4 Tage für Korrekturen

Ein nochmaliger Hinweis an die Vereine zur Bearbeitung ihrer Vereinsranglisten:

Die Vereine können ihre VRL bis zum 31.07. online bearbeiten.

 

Momentan enthalten die VRL noch eine ganze Reihe formaler Fehler:

- Spieler zu alt für das jeweilige Team

- Spieler zu jung für ein O19-Team 

- zu wenige Spieler in den Teams

- Spieler in der falschen VRL gelistet

- Spieler in zwei VRL-Typen aufgeführt

- Spieler ohne Zuordnung zu einem Team

- Spieler ohne aktive Spielberechtigung

- Spieler trotz U19E in der U19-VRL

- Spieler mit fehlenden J-Kennzeichen

- Spieler mit falscher Club-Zugehörigkeit

 

 

Zur Erinnerung hier die Hinweise aus der früheren News:

Besonders sei an dieser Stelle auf das Feld "vkz1" in der Vereinsrangliste hingewiesen, dass ggf. für U19-Spieler in der O19-VRL von den Vereinen zu füllen ist. 

Auszug aus Anlage 2 der SpO

3.6 “vkz1“ (nur VRL O19)

Diese Spalte dient dem Nachweis der Art der Spielberechtigung von Jugendlichen in O19- Mannschaften. Hier ist die entsprechende Kennzeichnung ggf. einzutragen. Die Voraussetzungen für die Spielberechtigung vor U19-Spielern im O19-Bereich sind in den § 3 bis 7 der JSpO erläutert.

- Kennzeichen „U19E“ für Jugendliche der U19-Jahrgänge mit 
  einer vorliegenden U19-Erklärung.

Diese Spieler dürfen in der gesamten Saison nicht in der U19-VRL stehen. Dafür ist eine U19-Erklärung zwingend. Das Formular „Erklärung zum Einsatz von U19-Spielern in O19-Mannschaften“ (22_23_Antrag_U19E.pdf) ist bis zum Abgabeschluss der O19-Hinrunden-VRL - durch die jeweiligen Jugendlichen eigenhändig unterschrieben - an die Geschäftsstelle des Verbandes zu schicken. Eine spätere Abgabe der U19-Erklärung und eine darauf-folgende VRL-Nachmeldung sind nach § 6 JSpO i.V.m. § 37 SpO möglich.

- Kennzeichen „J“ für Spieler einer U19-Mannschaft.

Maximal vier Jungen und zwei Mädchen mit einem „J“-Kennzeichen im Feld „vkz1“ dürfen zusätzlich zu ihren Einsätzen in U19-Mannschaften zwei Einsätze pro Halbserie im O19-Be-reich (§ 5 JspO) machen. Dazu werden sie sowohl in der U19-VRL als auch in der O19-VRL aufgeführt.

Das Mindestalter für „J“-Spieler ist der Jahrgang U17. Nur bei vorliegender O19-Starter-laubnis (§ 7 JSpO) sind auch Spieler des Jahrgang U15 zugelassen.

In der O19-VRL sind diese „J“-Spieler nach ihrer Spielstärke einer Position in einer der O19-Mannschaften zuzuordnen.

Die „J“- Spieler zählen für die Ermittlung der nötigen Mindestzahl der Stammspieler im O19-Bereich nicht mit.

- Kennzeichen „SE“ für U17-Spieler mit einer O19-Starterlaubnis

Spieler mit dieser Starterlaubnis (§ 7.1 JspO) dürfen nicht mehr in der U19-VRL stehen.

U15-Spieler mit einem SE-Kennzeichen können wie „J“-Spieler oder wie U17-SE-Spieler (§ 7.4 JSpO) eingesetzt werden.

 

Ein weiterer Hinweis betrifft die U19-Teams. Hier fehlen in vielen Fällen die „alterstechnisch passenden“ Spieler für die Teams. Änderungen durch die Vereinsfunktionäre sind also erforderlich.

 

Die Vorgaben sind in der Anlage 2 zur SpO (Downloadcenter) beschrieben.

Dort gibt es eine ausführliche Anleitung zur Bearbeitung der VRL.

 

 

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