Bearbeitung der VRL möglich
Bearbeitungsfrist für die VRL endet am 31.07.
Vereinsranglisten zur Hinrunde der Saison 2024/25 (§ 34 ff SpO)
Die Daten für die Erfassung/Pflege der VRL (Hinrunde 2024/25) sind in die Liga bei turnier.de eingespielt worden. Die letzten Aktualisierungen (U19E, SE) sind seitens des Verbandes erfolgt, weitere wird es geben.
Die Vereine können ihre VRL nun bis zum 31.07. online bearbeiten.
Besonders sei an dieser Stelle auf das Feld "vkz1" in der Vereinsrangliste hingewiesen, dass ggf. für U19-Spieler in der O19-VRL von den Vereinen zu füllen ist.
Auszug aus Anlage 2 der SpO
3.6 “vkz1“ (nur VRL O19)
Diese Spalte dient dem Nachweis der Art der Spielberechtigung von Jugendlichen in O19- Mannschaften. Hier ist die entsprechende Kennzeichnung ggf. einzutragen. Die Voraussetzungen für die Spielberechtigung vor U19-Spielern im O19-Bereich sind in den § 3 bis 7 der JSpO erläutert.
- Kennzeichen „U19E“ für Jugendliche der U19-Jahrgänge mit
einer vorliegenden U19-Erklärung.
Diese Spieler dürfen in der gesamten Saison nicht in der U19-VRL stehen. Dafür ist eine U19-Erklärung zwingend. Das Formular „Erklärung zum Einsatz von U19-Spielern in O19-Mannschaften“ (22_23_Antrag_U19E.pdf) ist bis zum Abgabeschluss der O19-Hinrunden-VRL - durch die jeweiligen Jugendlichen eigenhändig unterschrieben - an die Geschäftsstelle des Verbandes zu schicken. Eine spätere Abgabe der U19-Erklärung und eine darauf-folgende VRL-Nachmeldung sind nach § 6 JSpO i.V.m. § 37 SpO möglich.
- Kennzeichen „J“ für Spieler einer U19-Mannschaft.
Maximal vier Jungen und zwei Mädchen mit einem „J“-Kennzeichen im Feld „vkz1“ dürfen zusätzlich zu ihren Einsätzen in U19-Mannschaften zwei Einsätze pro Halbserie im O19-Be-reich (§ 5 JspO) machen. Dazu werden sie sowohl in der U19-VRL als auch in der O19-VRL aufgeführt.
Das Mindestalter für „J“-Spieler ist der Jahrgang U17. Nur bei vorliegender O19-Starter-laubnis (§ 7 JSpO) sind auch Spieler des Jahrgang U15 zugelassen.
In der O19-VRL sind diese „J“-Spieler nach ihrer Spielstärke einer Position in einer der O19-Mannschaften zuzuordnen.
Die „J“- Spieler zählen für die Ermittlung der nötigen Mindestzahl der Stammspieler im O19-Bereich nicht mit.
- Kennzeichen „SE“ für U17-Spieler mit einer O19-Starterlaubnis
Spieler mit dieser Starterlaubnis (§ 7.1 JspO) dürfen nicht mehr in der U19-VRL stehen.
U15-Spieler mit einem SE-Kennzeichen können wie „J“-Spieler oder wie U17-SE-Spieler (§ 7.4 JSpO) eingesetzt werden.
Ein weiterer Hinweis betrifft die U19-Teams. Hier fehlen in vielen Fällen die „alterstechnisch passenden“ Spieler für die Teams. Änderungen durch die Vereinsfunktionäre sind also erforderlich.
Bis zum 31.07.2020 (Enddatum) können die Vereine ihre Änderungen vornehmen.
Die Vorgaben sind in der Anlage 2 zur SpO (Downloadcenter) beschrieben.
Dort gibt es eine ausführliche Anleitung zur Bearbeitung der VRL.