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Änderung TO, Anlage 10

Gültigkeit ab sofort

Das RWU19 hat gemeinsam mit den Bezirksjugendwarten den Beschluss gefasst, die Anlage 10 der Turnierordnung in den Ziffern 2.3 c) und 2.3 d) anzupassen. Für alle Privatturniere im U19-Bereich gilt ab sofort:

2.3 Die Genehmigung erfolgt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 
a) Das Turnier überschneidet sich nicht mit einer Veranstaltung aus Anl. 5 + 6 TO. 
b) Der BJA legt das Grading des Privatturniers fest und ist bei der Gestaltung der Setzplätze eingebunden. 
c) Es sind die punktbesten Spieler in die Starterliste aufzunehmen. Die Vergabe der Plätze der Starterliste erfolgt für Spieler aus Nordrhein-Westfalen gemäß der RL-Punkte der DBV-Rangliste zum Meldeschluss. 
d) Spieler anderer Landesverbände werden in die Starterliste aufgenommen, wenn diese in der unter c) genannten DBV-Rangliste besser platziert sind, als der/die schlechteste zuzulassende Spieler/Paarung aus Nordrhein-Westfalen. Die maximale Anzahl der landesverbandsfremden Spieler beträgt im Einzel 4 Spieler, in den Doppeldisziplinen 3 Paarungen. Der Ausrichter ist in Abstimmung mit dem BJA berechtigt, weitere landesverbandsfremde Spieler/Paarungen zuzulassen. 
e) Zusätzlich zu den Angaben nach Ziff. 3 wird aus der Ausschreibung erkennbar, dass es sich um ein JWS-Turnier der DBV-Rangliste handelt. 
f) Das Turnier wird unter Angabe des Gradings (C, D oder E) als meldeoffen ausgeschrieben. 
g) Bei der Turnierdurchführung wird die aktuelle Version des BTP verwendet. 
h) Es wird in einem Turniersystem gespielt, welches im BTP abgebildet werden kann. Dabei kann beispielsweise mit verkürzten Sätzen gespielt werden. 
i) In den Altersklassen U17 und U19 wird der Naturfederball als Standardspielball ausgeschrieben, der von den Teilnehmern zu stellen ist. In den übrigen Altersklassen kann sowohl der Naturfeder- als auch der Nylonball als Standardspielball ausgeschrieben werden. Bei Einigung der Spieler kann ein Spiel auch mit der anderen Ballsorte ausgetragen werden. 
j) Die Ergebnisse werden unmittelbar nach Turnierende mit dem BTP im Internet veröffentlicht. 


Die vollständige Anlage 10 der TO kann im Bereich Satzung/Ordnungen eingesehen werden.

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