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Änderung TO, Anlage 4

Gütigkeit ab sofort

Das RWU19 hat gemeinsam mit den Bezirksjugendwarten den Beschluss gefasst, die Anlage 4 der Turnierordnung um die folgende Ziffer zu ergänzen. Für alle RLT U19 gilt ab sofort:

6.5 Gibt ein Spieler ein begonnenes Spiel auf oder kann er zu seinem nächsten Spiel nicht antreten, wird er von der weiteren Teilnahme in dieser Konkurrenz ausgeschlossen. Ein Nichtantritt muss vor Spielbeginn der Turnierleitung gemeldet werden. Die Wertung der ausgetragenen Spiele bleibt erhalten.


Die vollständige Anlage 4 der TO kann im Bereich Satzung/Ordnungen eingesehen werden.

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