Neue Beiträge ab 2024
Finanzreform nach Beschlüssen des Verbandstages
Ab dem 01.01.2024 greifen die Beschlüsse des Verbandstages 2023 zu den neuen Beiträgen der Mitglieder (s. Protokoll VT 2023). Hier haben wir noch einmal die wichtigsten Fakten und Daten übersichtlich zusammengestellt.
Kurzübersicht der Mitgliedsbeiträge (i.S. §6 FO), gültig ab 01.01.2024:
Einmaliger Aufnahmebeitrag zu Beginn der Mitgliedschaft 50,00 €
Jährliche Verbandsbeiträge
Grundbeitrag pro Verein: 100,00 €
Dachverbandsbeiträge pro Vereinsmitglied: 3,59 €*
Verwaltungskostenbeitrag
- pro Vereinsmitglied O19: 3,00 €
- pro Vereinsmitglied U19: 1,20 €
- pro Mannschaft O19: 115,00 €
- pro Mannschaft U19: 60,00 €
- pro Zugang Spielberechtigung: 15,00 €
- pro aktiver Spielberechtigung: 2,50 €
Erläuterungen zu den Dachverbandsbeiträgen:
Der Verband ist gem. §1 der Satzung Mitglied des Deutschen Badminton-Verbandes (DBV) und des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (LSB NRW). Er zahlt Beiträge an diese beiden Dachverbände sowie an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der über DBV erhoben wird. Der Verband legt diese Beiträge gemäß der Beschlüsse der Dachverbände auf seine Mitgliedsvereine um. Nach den aktuell vorliegenden Informationen werden sich die Dachverbandsbeiträge für das Jahr 2024 wie folgt darstellen:
- DBV-Beitrag pro Vereinsmitglied: 3,25 €
- LSB-Beitrag pro Vereinsmitglied: 0,25 € (geplante Anhebung um 0,07 € ab 2025)
- DOSB-Beitrag pro Vereinsmitglied: 0,09 € (geplante Anhebung um 0,05 € ab 2025)
SUMME Dachverbandsbeiträge 2024: 3,59 € pro Vereinsmitglied/Jahr
Erhöhung der Meldegebühren für Wertungsturniere O19 und U19
Ab dem 1.1.2024 werden die Meldegebühren für alle offiziellen Verbandsturniere und Meisterschaften sowie i.d.R. für Turniere im Verbandsgebiet von Badminton NRW, deren Ergebnisse in das DBV-Ranglistensystem (O19 und U19) einfließen, um 2,00 Euro pro Spieler*in und Disziplin erhöht. Grund für diese Erhöhung sind Beiträge, die auf den Verbandstagen des DBV und von Badminton NRW beschlossen wurden und die nach dem Verursacherprinzip (Teilnehmer*innen an Ranglistenturnieren) erhoben werden.
Quelle und weitere Informationen:Finanzordnung* von Badminton NRW
*gültig ab dem 01.01.2024