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Ordentlicher Verbandstag ´23

Einberufung

Gem. § 19 der Verbandssatzung berufe ich hiermit den Verbandstag 2023 zum 19.08.2023, 11.30 Uhr ein.

Einschreibung: ab 11.00 Uhr
Ort: Aula der städt. Realschule Stadtmitte, Oberstr. 92-94, 45468 Mülheim

Tagesordnung

01. Begrüßung

02. Ehrungen

03. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

04. Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer und der Stimmenzahl

05. Beschlussfassung über evtl. vorliegende Anträge zur Änderung der Tagesordnung

06. Beschlussfassung über die Zulassung evtl. vorliegender Dringlichkeitsanträge

07. Berichte der Vorstands-/ Präsidiumsmitglieder und der Referatsleiter

08. Aussprache zum Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2022

09. Bericht der Kassenprüfer

10. Aussprache zum Haushaltsplan 2023

11. Beschlussfassung über Anträge zu Satzung und Ordnungen

12. Beschlussfassung über sonstige Anträge

13. Wahl eines Versammlungsleiters

14. Entlastung des Vorstands und des Präsidiums für den Berichtszeitraum

15. Neuwahlen:   

     a. Präsidium: Präsidialmitglied Spielbetrieb     

     b. Referate: Referatsleiter Lehre & Ausbildung  

     c. Rechtsinstanzen:      

          - Vorsitzender Spruchkammer     

          - zwei Ersatzbeisitzer Spruchkammer     

          - zwei Beisitzer Verbandsgericht

16. Wahl der Kassenprüfer

17. Verschiedenes

Wie gewohnt wird den Mitgliedsvereinen und den stimmberechtigten Amtsträgern fristgerecht das Verbandstagsheft mit allen notwenigen Informationen und Anträgen über die beim Verband hinterlegte Mailadresse zugestellt.

Wichtige Hinweise:
Für die Entsendung der stimmberechtigten Vertreter wird auf § 18 Ziff. 3a) der Verbandssatzung hingewiesen.

Wir machen darauf aufmerksam, dass nur Personen gewählt werden können, die anwesend sind oder eine schriftliche Erklärung abgegeben haben, dass sie sich zur Wahl stellen und ggf. die auf sie entfallene Wahl annehmen.

Anträge zu Punkt 11 und 12 der Tagesordnung müssen bis zum 24.06.2023 (Poststempel) in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - für ein Verbandsmitglied, das dem Verbandstag fernbleibt, eine Ordnungsgebühr von EUR 60,00 erhoben wird.

Guido Schänzler
Präsident

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