Verbandstag
Notwendige Beschlüsse
Auf unserem Verbandsjugendtag am 18.03.2023 wurden insgesamt sieben Beschlüsse zu Änderungen an der Spielordnung und Jugendspielordnung gefasst. Damit diese für die Saison 2023/24 in Kraft gesetzt werden können, bedarf es einer Bestätigung durch einen Verbandstag.
Geplant ist unser Ordentlicher Verbandstag in diesem Jahr ausnahmsweise erst am 19.08.2023. Bereits eine Woche später startet unsere Liga-Saison - also ist es dann zu spät, um die Beschlüsse zu bestätigen und im Spielbetrieb umzusetzen.
Aus diesem besonderen dringlichen Grund beruft unser Präsident Guido Schänzler gem. §21 der Verbandssatzung bereits Mitte April einen Außerordentlichen Verbandstag ein.
Um allen Mitgliedern und stimmberechtigten Funktionären die Teilnahme an der Abstimmung zu erleichtern, hat der Vorstand (gem. §20 Ziff. 2.b Satzung) beschlossen, dass der Außerordentliche Verbandstag ohne Versammlung in Form eines schriftlichen Umlaufverfahrens (gem. § 20 Ziff. 6 Satzung) über das Abstimmungstool votesUP! stattfindet. Die Vereine und stimmberechtigten Funktionäre kennen dieses Abstimmungstool bereits über den digitalen Verbandsjugendtag 2023 sowie andere Verbands(jugend)tage während der Corona-Pandemie.
Dort werden nur (gem. §21 Ziff. 3 der Satzung) die Anträge behandelt, die Anlass der Einberufung sind d.h. es handelt sich ausschließlich um die Bestätigungsanträge des vergangenen Verbandsjugendtages.
Der Zeitraum des schriftlichen Verfahrens, in dem votesUP! zur Abstimmung für Vereine und stimmberechtigte Funktionäre geöffnet ist, ist der 14.04. - 28.04.2023. Die Zugangsdaten werden den stimmberechtigten Funktionären und Mitgliedsvereinen per Mail rechtzeitig zugestellt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - für ein Verbandsmitglied, das nicht an dem schriftlichen Umlaufverfahren des Außerordentlichen Verbandstags teilnimmt, gem. Anl.1 Ziff. 1 FO eine Ordnungsgebühr von EUR 60,00 erhoben wird!
Das Ergebnis der Beschlussfassung des schriftlichen Umlaufverfahrens werden wir kurz nach der Abstimmung in unseren Amtlichen Nachrichten bekannt geben!
Offizielle Einberufung
Gem. §21 der Verbandssatzung und aufgrund einer besonderen Dringlichkeit berufe ich hiermit einen Außerordentlichen Verbandstag ein. Die Dringlichkeit ergibt sich aus den notwendigen Nacharbeiten und Fristen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der auf dem Verbandsjugendtag (18.03.2023) neuen beschlossenen Ordnungen und Regeln, die bereits für die Spielsaison 2023/24 greifen sollen.
Um allen Mitgliedern und stimmberechtigten Funktionären die Teilnahme an der Abstimmung zu erleichtern, hat der Vorstand (gem. §20 Ziff. 2.b Satzung) beschlossen, dass der Außerordentliche Verbandstag ohne Versammlung in Form eines schriftlichen Umlaufverfahrens (gem. §20 Ziff. 6 Satzung) stattfindet.
Das schriftliche Umlaufverfahren wird vom 14.04.2023 bis zum 28.04.2023 durchgeführt.
Die Vereine und stimmberechtigten Funktionäre erhalten die Zugangsdaten zum Abstimmungstool votesUP! über die beim Verband hinterlegten E-Mail-Adresse.
Tagesordnung
01. Beschlussfassung über Anträge zu Ordnungen
hier: Bestätigungsanträge vom Verbandsjugendtag 2023
Wichtige Hinweise:
Wir machen darauf aufmerksam, dass - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - für ein Verbandsmitglied, das nicht an dem schriftlichen Umlaufverfahren des Außerordentlichen Verbandstags teilnimmt, gem. Anl.1 Ziff. 1 FO eine Ordnungsgebühr von EUR 60,00 erhoben wird!
Guido Schänzler
Präsident
Hier ist das Heft zum Außerordentlichen Verbandstag!