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U15/U17/U19 in O19-Mannschaften

Anträge jetzt stellen

Vorbemerkung
Der Verein muss nach § 4 Ziff. 1 JSpO mit mindestens einer Jugend-, Schüler- oder Minimannschaft an den Verbandsspielen teilnehmen, damit für einen Nachwuchspieler eine O19-Starterlaubnis ausgesprochen werden kann. Dies gilt ausdrücklich nicht für Spieler im zweiten Jahr der Altersklasse U19. Spielgemeinschaften sind keine Mannschaften im Sinne des ersten Satzes.


U15/U17-Spieler in O19-Mannschaften
Ein Antrag auf O19-Starterlaubnis für U17/U15-Spieler ist durch den Verein des Spielers zu stellen. Der Antrag muss bis spätestens 15.04.2023 (Eingangsdatum) in kompletter Ausführung beim RWU19 (rwu19@badminton.nrw) eingegangen sein. Die erforderlichen Unterlagen sind der E-Mail im PDF-Format beizufügen. Eine O19-Starterlaubnis ist  für U15/U17-Spieler möglich, wenn

  • der Antrag mit dem  Formular  gestellt wurde
  • eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt
  • von einem Arzt eine Sporttauglichkeitsbescheinigung oder ein sportmedizinisches Gutachten ohne Einschränkungen erstellt ist, welche/s nicht älter als ein Jahr ist
  • der Spieler, für den die O19-Starterlaubnis beantragt wird, die Vorgaben hinsichtlich der Spielstärke gemäß JSpO erfüllt.


Für die Erfüllung der Vorgaben gemäß der JSpO müssen Spieler der Altersklasse U17 in der DBV- RL (JWS) der 10. Kalenderwoche 2023 mit dem Filter NRW einen der folgenden Ranglistenplätze belegen oder eine Empfehlung der Landestrainer schriftlich nachweisen:

  • U17-2 (Jg. 2007):
    Platz 1 bis 16 im Einzel U17 oder Platz 1 bis 8 in einer der Doppeldisziplinen U17
  • U17-1 (Jg. 2008):
    Platz 1 bis 8 im Einzel U17 oder Platz 1 bis 4 in einer der Doppeldisziplinen U17
     

Für Spieler der Altersklasse U15 gilt:

  • U15 (Jg. 2009 / Jg. 2010):
    NRW-Kader LK oder NK2 und eine Empfehlung der Landestrainer

Die genannten Vorgaben sind für das RWU19 bindend.


U19-Spieler in O19-Mannschaften
Spieler der Altersklasse U19 (Jahrgänge 2005 und 2006) erhalten automatisch eine O19-Starterlaubnis ohne Antrag.
Hierfür ist durch den Verein die Abgabe des Antragsformulars bis zum 31.07.2023 per E-Mail an U19E@badminton.nrw notwendig. Bei später ausgestellten Spielberechtigungen ist das Formular innerhalb von sieben Tagen einzureichen. Nach den genannten Fristen eingereichte U19-Erklärungen werden anerkannt, führen aber zur Erhebung von Gebühren (30,00 Euro pro Spieler).

In der Datenbank  U19-Erklärung  werden in Kürze die Spieler erfasst, die in einer O19-Mannschaft starten dürfen.

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