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Änderung der TO, Anlage 5

Sofortiges Inkrafttreten

Das RWU19 hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 den Beschluss gefasst, die Anlage 5 der Turnierordnung folgendermaßen zu ändern:

Ziff. 5.2
Wird ein Spieler von der Starterliste nach der veröffentlichten Frist abgemeldet, wird er durch den zuständigen Sachbearbeiter des Verbandes im Online-Portal in die Ausschlussliste überführt.

NEU Ziff. 5.3
Steht ein Spieler nach Abmeldeschluss in einem oder mehreren gleichzeitig stattfindenden Turnieren in mehreren Konkurrenzen (in verschiedenen Altersklassen der gleichen Disziplin) in der Starterliste, ist er ausschließlich für das Turnier der niedrigsten Leistungsebene und in der niedrigsten Altersklasse teilnahmeberechtigt.

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