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Bezirks(-jugend)tage ´23

in Präsenz

Die Bezirks- und Bezirksjugendausschüsse laden hiermit recht herzlich zu den o. g. Veranstaltungen gem. § 2 Ziff. 3 GO ein. Für alle Bezirke gilt die nachstehende Tagesordnung. Die speziellen Daten für die Bezirke sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.

Tagesordnung:
1.    Begrüßung
2.    Grußwort durch das Präsidium, Ehrungen
3.    Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
4.    Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer und der Stimmenzahl
5.    Beschlussfassung über die Zulassung evtl. vorliegender Dringlichkeitsanträge
6.    Berichterstattung
    a) des/ der Bezirkswartes/-in    b) des/ der Bezirksjugendwartes/-in
7.    Beschlussfassung über Anträge
8.    Wahl eines Versammlungsleiters
9.    Entlastung
    a) des Bezirksausschusses    b) des Bezirksjugendausschusses
10.    Neuwahlen
    a) der zwei Beisitzer des Bezirksausschusses    b) der zwei Beisitzer des Bezirksjugendausschusses
11.    Bekanntgabe der Turniere der kommenden Saison
12.Festlegung des Termins und Ortes für den nächsten Bezirkstag/Bezirksjugendtag
13.    Verschiedenes

Termine:
Bezirk Nord 1
Termin:    Donnerstag, 12. Januar 2023
Beginn:    19.30 (Eintragung ab 19 Uhr)
Ort:    Vereinsheim des Gladbecker FC, 45968 Gladbeck Brauck, Am Kortenkamp 19 (Sporthalle Brauck) Das Vereinsheim ist das Gebäude neben der kleinen Turnhalle. Anfahrtsbeschreibung siehe: www.gladbecker-fc.de

Bezirk Nord 2
Termin:    Mittwoch, 11. Januar 2023
Beginn:    19.30 Uhr (Eintragung ab 19 Uhr)
Ort:     Gaststätte „Pütt`s“, Lippstädter Str. 123, 33449 Langenberg

Bezirk Süd 1
Termin:    Montag, 09. Januar 2023
Beginn:    19.30 Uhr
Ort:     42719 Solingen-Ohligs, Hubertusstr. 12, OTV-Halle (Mediothek), Parkplatz: Am Schützenplatz

Bezirk Süd 2
Termin:    Donnerstag, 19. Januar 2023
Beginn:    19.00 Uhr (Eintragung ab 18.30 Uhr)
Ort:    Erwin-Kranz-Halle, Limpericher Str. 141, 53225 Bonn-Beuel

Wir weisen darauf hin, dass ein Verbandsmitglied verpflichtet ist, an den Verbands(jugend)- und Bezirks(jugend)tagen mit Sitz und Stimme teilzunehmen und bei der Fassung der Beschlüsse mitzuwirken. Eine Nichtteilnahme kann zu Ordnungsgebühren führen.

Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - für ein Verbandsmitglied, das dem Bezirkstag bzw. Bezirksjugendtag fernbleibt, gem. Anl. 1 Ziff. 1 FO eine Ordnungsgebühr von jeweils EUR 30,00 erhoben wird.

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