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Update - Liga 2022/23

Erweiterte Verlegungsmöglichkeiten in U19 & O19

Die neue Saison steht vor der Tür. Das Präsidium hat sich mit den Referaten für Spielbetrieb O19 und U19 sowie mit den Bezirkswarten und Bezirksjugendwarten beraten, um eine Neubewertung der Corona-Lage im Hinblick auf die Saison 2022/23 vorzunehmen.

Es ist davon auszugehen, dass uns das Thema Corona auch in der bevorstehenden Saison und in den kommenden Jahren noch beschäftigen wird. Derzeit befindet sich die Zahl schwerer Krankheitsverläufe sowie der coronabedingten intensivmedizinischen Betreuung weiterhin stabil auf einem geringen Niveau. Hinzu kommt, dass die Immunisierung in der Bevölkerung durch Impfungen und Genesungen deutlich zugenommen hat. Daher besteht Anlass zur Hoffnung, dass der organisierte Sport und auch Badminton NRW zu einer "neuen Normalität" finden wird.

Das Präsidium stellt fest, dass es für die weitreichenden coronabedingten Ausnahmeregeln der vergangenen Saison zurzeit keine rechtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen gibt. Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung setzt in erster Linie auf das Prinzip Eigenverantwortung und spricht Empfehlungen für die allseits bekannten und bewährten Maßnahmen bzw. AHA-L-Regeln aus.

Um den Vereinen in der aktuellen Situation einen größeren Handlungsspielraum zu geben, hat das Präsidium in Abstimmung mit den Referaten für Spielbetrieb O19/U19 und den Bezirks(jugend)warten die unten stehenden Regelungen (siehe Ziffer 1 ff.) für die Saison 2022/23 beschlossen. Dabei gilt weiterhin, dass Spiele nach dem Abgabeschluss der Hinrunden-VRL (31.07.) generell nur noch im gegenseitigen Einvernehmen der beiden Vereine verlegt werden können. Hierbei gilt die Zustimmungspflicht, d.h. eine Spielverlegung ist ohne Zustimmung des Gegners nicht möglich.

Um coronabedingte Absagen möglichst zu minimieren und die Bereitschaft sowie die Möglichkeiten zu einer gemeinsamen, neuen Terminfindung zu verbessern, treten für die Hin- und Rückrunde der Saison 2022/2023 die unten stehenden erweiterten Verlegungsmöglichkeiten in Kraft. Bis auf den größeren Verlegungsspielraum und den daraus resultierenden Regelungen gilt uneingeschränkt die Spielordnung (SpO). Durch den Präsidiumsbeschluss treten ab sofort die folgenden ergänzenden Regelungen in Kraft.

Präambel:

Anlass für die nachfolgende Erweiterung des Spielraums für Verlegungen von Mannschaftspielen im Ligaspielbetrieb ist die weiter anhaltende Corona-Krise. Zudem kann niemand sicher voraussagen, wie sich die Situation im kommenden Herbst und Winter darstellen wird. Der Zweck des nachfolgenden Präsidiumsbeschlusses ist es, den Vereinen einen größeren Handlungsspielraum im Sinne des Gesundheitsschutzes bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Regeln im Sinne der Spielordnung zu ermöglichen. Da eine Überprüfung der Vielzahl möglicher „coronabedingter Gründe“ seitens des Verbandes nur schwer umsetzbar und daher nicht geplant ist, appelliert das Präsidium an die Eigenverantwortlichkeit und das „Fairplay“ aller Beteiligten.*

  1. Der Verlegungsspielraum gemäß Spielordnung § 41 Ziff. 1b und 1d wird für alle U19- und O19-Ligen von zwei auf bis zu vier Wochenenden vor und nach dem ursprünglichen Termin der Verbandsansetzung erweitert.*
  2. Möchte ein Verein ein angesetztes Liga-Spiel innerhalb der unter Ziff. 1 genannten Fristen verlegen, muss dieser Verein unverzüglich nach Bekanntwerden des Absagegrundes den Gegner und den Staffelbetreuer nach den Regeln des § 46 ff. SpO vom Nichtantritt informieren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen soll auf einen schriftlichen Nachweis über die coronabedingten Gründe verzichtet werden. An dieser Stelle wird an das Fairplay aller Beteiligten appelliert.
  3. Ist geplant, das Spiel noch innerhalb der erweiterten Verlegungsfrist gem. Ziff. 1 nachzuholen, so entfällt der Ergebniseintrag als „Spiel ohne Kampf“. Unverzichtbar ist die fristgemäße Übermittlung der Absage des Spiels und der einvernehmlichen Absicht, das Spiel noch nachzuholen, selbst wenn zunächst noch kein neuer Termin mit dem Gegner vereinbart wurde.
  4. Aus der Spielabsage muss deutlich hervorgehen, welcher Verein die Spielabsage zu verantworten hat, damit bei Nichteinigung auf einen neuen Termin die Wertung gegen den absagenden Verein erfolgen kann.
  5. Der Wunsch, ein Spiel zu verlegen, muss im Kommentarfeld hinterlegt werden. Solange die Möglichkeit eines neuen Spieltermins gegeben ist und sich die beteiligten Vereine demnach noch in der Findungsphase eines neuen Termins befinden, gilt das Spiel nicht als endgültig abgesagt.
  6. Bei Einigung auf einen neuen Termin muss dieser unverzüglich in das Kommentarfeld der betreffenden Begegnung bei turnier.de eingetragen und von beiden Vereinen bestätigt werden. Beide Einträge müssen zwingend vor dem neuen Spieltermin und dem Beginn der Begegnung erfolgen und auf turnier.de öffentlich sichtbar sein.  
  7. Innerhalb der Vier-Wochen-Frist im Sinne von Ziff. 1 ist eine erneute, abgestimmte Verlegung im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Eine Verlegung über die Vier-Wochen-Frist gegenüber der Verbandsansetzung hinaus ist nicht möglich.
  8. Die Verbandsansetzung des letzten Spieltags der Saison 2022/2023 darf nicht überschritten werden.
  9. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Vereinen, bleibt es beim Verbandstermin mit allen daraus resultierenden Pflichten und Folgen nach § 46 Ziff. 2 SpO. 
  10. Bei der Prüfung der Vereinsrangliste (VRL) zur Rückrunde nach § 34 Ziff. 8 SpO zählen nur die Einsätze mit, die bis zum Prüfungstermin der VRL absolviert wurden. Spiele, die auf spätere Termine verlegt wurden, können hierbei nicht berücksichtigt werden.

*Update (20.08.2022): Präambel (neu) und Ziff. 1 (Klarstellung)

 

Das Präsidium wird die weiteren Entwicklungen rund um das Thema „Corona“ in enger Abstimmung mit den Referaten und Ausschüssen weiterhin sorgsam beobachten und behält sich, je nach Entwicklung vor, weitere Maßnahmen zu beschließen.

 

Präsidium BADMINTON NRW, 16.08.2022 und 20.08.2022 (Update)

 

 

 

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