Antragsfrist verlängert
O19-Starterlaubnis für U17/U15-Spieler
Ein Antrag auf O19-Starterlaubnis für U17/U15-Spieler ist durch den Verein des Spielers zu stellen. Der Antrag muss bis spätestens 08.05.2022 (Eingangsdatum) in kompletter Ausführung beim RWU19 (rwu19@badminton.nrw) eingegangen sein. Die erforderlichen Unterlagen sind der E-Mail im PDF-Format beizufügen.
Der Antrag muss enthalten
- Name, Vorname
- Geburtsdatum des Spielers,
- Vereinsname, Vereins-ID, und Spieler-ID
- Spielklasse und Mannschaft, in der der Jugendliche im O19-Bereich eingesetzt werden soll
Hierfür soll das Formluar genutzt werden.
Eine O19-Starterlaubnis ist möglich, wenn:
- eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt
- von einem Arzt ein Sporttauglichkeitsbescheinigung oder ein sportmedizinisches Gutachten ohne Einschränkungen erstellt ist, welche/s nicht älter als ein Jahr ist
- der Spieler, für den die O19-Starterlaubnis beantragt wird, die Vorgaben hinsichtlich der Spielstärke gemäß JSpO erfüllt.
Spieler der Altersklasse U17 müssen in der DBV-RL (JWS) der 10. Kalenderwoche 2022 mit dem Filter NRW einen der folgenden Ranglistenplätze belegen oder eine Empfehlung der Landestrainer nachweisen:
U17-2 (Jg. 2006): Platz 1 bis 16 im Einzel U17 oder Platz 1 bis 8 in einer der Doppeldisziplinen U17
U17-1 (Jg. 2007): Platz 1 bis 8 im Einzel U17 oder Platz 1 bis 4 in einer der Doppeldisziplinen U17
Für Spieler der Altersklasse U15 gilt:
U15 (Jg. 2008 / Jg. 2009): NRW-Kader LK oder NK2 und eine Empfehlung der Landestrainer
Die genannten Vorgaben sind für das RWU19 bindend.
Weitere Möglichkeiten zum Einsatz in einer O19-Mannschaft (U19 Erklärung / Spieler einer U17/U19-Mannschaft in der O19-VRL) sind ebenfalls der JSpO zu entnehmen. Hierfür gelten teilweise andere Antrags- bzw. Erklärungsfristen.