Verbandstag 2022
Planung in Präsenz
So langsam sinken die Inzidenzzahlen und die Wissenschaftler machen uns Hoffnung, dass sich die Corona-Lage mit zunehmenden Außentemperaturen weiter entspannen wird.
Aus diesem Grund steckt Badminton NRW nun schon mitten in den Planungen für den Verbandstag am 21.05.2022 in Präsenz. Wie schon im letzten Jahr haben wir dazu die Westenergie-Sporthalle in Mülheim gebucht. Hier können wir alle coronakonform im Arena-Format (Sitzplätze Tribüne, Podium unten) mit viel Platz und Abstand sitzen.
Natürlich werden wir rechtzeitig vor dem Verbandstag alle Vereine über die dann nötigen Teilnahmebedingungen (3G, 2G usw.) und Hygieneregeln informieren. Sollte eine Präsenzveranstaltung aufgrund der aktuellen Corona-Lage nicht möglich sein, wird der Verbandstag in digitaler Form durchgeführt. In diesem Fall würden wir darüber frühzeitig informieren.
Nahtlos möchten wir mit dem diesjährigen Verbandstag an den Verbandstag 2021 anknüpfen. Dort hatten die Vereinsvertreter*innen und unsere Amtsträger*innen einstimmig die neue Badminton NRW-Satzung verabschiedet und die Weichen des Verbandes in eine moderne Verbandsentwicklung gestellt. Dem Auftrag der Vereine, bis zum Verbandstag 2022 alle Ordnungen und Anlagen des Verbandes inhaltlich und strukturell an die neue Satzung anzupassen, sind wir gefolgt und freuen uns darauf, der Tagung nun die Entwürfe vorzustellen, darüber zu diskutieren und sie letztendlich darüber abzustimmen.
Wie gewohnt wird den Mitgliedsvereinen und den stimmberechtigten Amtsträgern fristgerecht das Verbandstagsheft mit allen notwenigen Informationen und Anträgen über die beim Verband hinterlegte Mailadresse zugestellt.
Gem. § 19 der Verbandssatzung berufe ich hiermit den Verbandstag 2022 zum 21.05.2022, 13.30 Uhr ein.
Einschreibung: ab 13.00 Uhr
Ort: Westenergie Sporthalle, An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim an der Ruhr
Tagesordnung
01. Begrüßung
02. Ehrungen
03. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
04. Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer und der Stimmenzahl
05. Beschlussfassung über evtl. vorliegende Anträge zur Änderung der Tagesordnung
06. Beschlussfassung über die Zulassung evtl. vorliegender Dringlichkeitsanträge
07. Berichte der Vorstands-/ Präsidiumsmitglieder und der Referatsleiter
08. Aussprache zum Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2021
09. Bericht der Kassenprüfer
10. Aussprache zum Haushaltsplan 2022
11. a. Beschlussfassung Neufassung Ordnungen (gem. Beschluss Antrag 2 VT 2021)
11. b. Beschlussfassung inh. Änderungen Ordnungen
12. Beschlussfassung über sonstige Anträge
13. Wahl eines Versammlungsleiters
14. Entlastung des Vorstands und des Präsidiums für den Berichtszeitraum
15. Neuwahlen:
a. Vorstand: Präsident
b. Referate: Referatsleiter Schiedsrichterwesen
c. Rechtsinstanzen:
- Vorsitzender Verbandsgericht
- zwei Ersatzbeisitzer Verbandsgericht
- zwei Beisitzer Spruchkammer
d. Good Governance-Beauftragter
16. Wahl der Kassenprüfer
17. Verschiedenes
Wichtige Hinweise:
Für die Entsendung der stimmberechtigten Vertreter wird auf § 18 Ziff. 3a) der aktuell gültigen (neuen) Verbandssatzung hingewiesen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass nach aktuell gültiger Satzung nur Personen gewählt werden können, die anwesend sind oder eine schriftliche Erklärung abgegeben haben, dass sie sich zur Wahl stellen und ggf. die auf sie entfallene Wahl annehmen.
Anträge zu Punkt 12 und 13 der Tagesordnung müssen bis zum 26.03.2022 (Poststempel) in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - für ein Verbandsmitglied, das dem Verbandstag fernbleibt, eine Ordnungsgebühr von EUR 60,00 erhoben wird.
Guido Schänzler
Präsident