Skip to main content

Corona-Update: Turniere

Regelungen für Turniere

Täglich werden wir mit neuen Höchstständen von Corona-Neuinfektionen und steigenden Inzidenzen konfrontiert. Diese Entwicklung bereitet uns allen Sorge, auch und weil der Spielbetrieb möglichst weitergehen soll.

In den kommenden Wochen stehen einige Turniere im O19- und U19-Bereich an, die zu einer größeren Anzahl an Spieler:innen in den Hallen führen wird, als dies bei Mannschafts-Spielen in den Ligen oder beim Training der Fall ist.

Die Sicherheit, die gefühlte, genauso wie die objektive, aller Teilnehmer:innen bleibt aber das wichtigste Kriterium bei der Durchführung der diversen Veranstaltungen.

Das Präsidium hat daher für O19- und U19-Verbands-Turniere bis auf weiteres eine zusätzliche Testpflicht für alle anwesenden Personen beschlossen. Sportler:innen, Betreuer:innen und Zuschauer:innen müssen beim Eintritt ein gültiges negatives Testergebnis (Antigen-/Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Diese Regelungen gelten ausnahmslos für alle Personen, die die Halle betreten, also auch für Kinder und Jugendliche.

Konkret bedeutet das, dass auch der als „geboostert“  geltende Personenkreis (siehe Tabelle Nr. 1.-5.), bis auf weiteres, zusätzlich zu den unten aufgeführten 2G-Regelungen gemäß Coronaschutzverordnung, ein gültiges negatives Testergebnis vorweisen muss.

Kinder und Jugendliche sind auch für Turnierteilnahmen, allerdings nur bis zu ihrem 16.Geburtstag, immunisierten Personen gleichgestellt, müssen aber, so wie alle anderen Personengruppen auch, einen zusätzlichen gültigen negativen Testnachweis vorweisen. Der Nachweis über Schultestungen (Antigen-/Schnelltests) ist dabei nur dann gültig, wenn er schriftlich vorliegt und beim Zutritt zur Sporthalle nicht älter als 24 Stunden ist.

Für alle Personen, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen (i.d.R. Samstag und Sonntag) am selben Veranstaltungsort teilnehmen gilt, dass der Testnachweis nur am ersten Tag der Teilnahme (i.d.R. samstags) vorgelegt werden muss. Eine Ausnahme bildet hier die Gruppe der 2x geimpften Personen, wenn die zweite Impfung 90 Tage oder länger zurückliegt (siehe Tabelle Nr. 6.). Diese Personen müssen auch an zwei aufeinanderfolgenden Turniertagen einen tagesaktuellen Test (24 Stunden bei Antigen-/Schnelltests und 48 Stunden bei PCR-Tests) vorlegen.

Das Präsidium ist sich darüber bewusst, dass die Auflage eines zusätzlichen Tests einen erhöhten Aufwand für die Teilnehmer:innen darstellt. Ebenso ist klar, dass es durch die sich immer weiter erhöhende Anzahl von Regelungen der Coronaschutzverordnung zunehmend schwieriger wird, die Orientierung zu behalten, was erlaubt ist und was nicht. Das Präsidium ist dennoch der Überzeugung, dass die Aufrechterhaltung des Turnierbetriebs sowie ein möglichst hohes Schutzniveau im Interesse der Teilnehmer:innen ist. Alle Beteiligten werden daher um Verständnis und Mitwirkung gebeten.

Zusätzlich zu den Veröffentlichungen auf badminton.nrw wird empfohlen, sich regelmäßig über die Corona-Sonderseite und über die FAQs des LSB-NRW zu informieren.

Zurück