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Verbandstag 2021 in Präsenz

Westenergie-Halle angemietet

So langsam beginnt der Countdown für unseren bereits verschobenen Verbandstag 2021. Wir planen, den Verbandstag am 14.11.2021 coronakonform im Arena-Format (Sitzplätze Tribüne, Podium unten) mit viel Platz und Abstand in der Westenergie-Sporthalle in Mülheim durchzuführen. Natürlich weisen wir alle Teilnehmer*innen auf die aktuell gültige „3G-Regel“ hin und werden im Vorfeld die Hygieneregeln noch einmal veröffentlichen und zusenden.
Der Verbandstag in Präsenz ist uns in diesem Jahr besonders wichtig, da wir unseren Mitgliedern eine Neufassung unserer Satzung (Anpassung an gesetzliche Vorgaben und strukturelle Veränderungen) vorstellen, diskutieren und zum Beschluss vorlegen werden. Hierzu werden wir im Vorfeld des Verbandstags noch zu einer gesonderten Infoveranstaltung (online) einladen.  
Sollte sich die Situation verschärfen und keine Präsenzveranstaltung möglich sein, wird der Verbandstag als Online-Veranstaltung durchgeführt.

 

Offizielle Einberufung:

Gem. § 12 der Verbandssatzung berufe ich hiermit den Verbandstag 2021 zum 14.11.2021, 13.30 Uhr ein. Einschreibung: ab 13.00 Uhr

Ort: Westenergie Sporthalle, An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim an der Ruhr

Tagesordnung
01.         Begrüßung
02.         Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer und der Stimmenzahl
03.         Beschlussfassung über die Zulassung evtl. vorliegender Dringlichkeitsanträge
04.         Rechenschaftsbericht der Präsidiumsmitglieder und besonderer Amtsträger
05.         Bericht der Kassenprüfer
06.         Aussprache zum Haushaltsjahr 2020 und Genehmigung des Rechnungsergebnisses
07.        Genehmigung des Wirtschaftsplans 2021
08.        Anträge zu Satzung und Ordnungen
          a.    Antrag auf Beschluss der Neufassung der Satzung
          b.    Anträge auf Beschluss zu Änderungen in Ordnungen
09.         Sonstige Anträge
10.         Wahl eines Versammlungsleiters und der Wahlhelfer
11.         Entlastung des Präsidiums und der Referate für den Berichtszeitraum
12.         Neuwahlen auf der Grundlage der unter Punkt 8a) beschlossenen Neufassung der Satzung:
          a.    Vorstand: Präsident & Vizepräsident
          b.    Präsidium: Präsidialmitglied Wettkampfsport
          c.    Referate: Referatsleiter Wettkampfsport O19
          d.    der Rechtsorgane
13.         Hilfsantrag: Wahlen nach der Satzung in der bestehenden Fassung
          a.    Präsidium: Präsident & Vizepräsident Leistungssport & Sportentwicklung
          b.    Referate: Referatsleiter Wettkampfsport O19
          c.    der Rechtsorgane
14.         Wahl der satzungsgem. Kassenprüfer
15.         Verschiedenes

Wichtige Hinweise:
Unter Punkt 8a) wird das Präsidium einen Antrag auf Neufassung der Satzung stellen. Der Satzungsentwurf wird den Mitgliedsvereinen und den stimmberechtigten Amtsträgern fristgerecht über die beim Verband hinterlegte Mailadresse am 17.09.2021 zugestellt. Mitgliedsvereine und Amtsträger, die diese Mail mit dem Satzungsentwurf nicht oder fehlerhaft erhalten (z.B. ungültige Mailadresse, Spamfilter), fordern den Antrag auf Neufassung der Satzung bitte separat in der Geschäftsstelle an.
Alle weiteren Anträge werden in gewohnter Form im „Verbandstagsheft“ veröffentlicht und den Mitgliedsvereinen und stimmberechtigten Amtsträgern rechtzeitig vor dem Verbandstag per Mail zugeschickt.
Für die Entsendung der stimmberechtigten Vertreter wird auf § 12 Ziffer 7 der aktuell gültigen Verbandssatzung hingewiesen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass nach aktuell gültiger Satzung nur Verbandsangehörige gewählt werden können, die anwesend sind oder eine schriftliche Erklärung abgegeben haben, dass sie sich zur Wahl stellen und ggf. die auf sie entfallene Wahl annehmen.

Anträge zu Punkt 8 und 9 der Tagesordnung müssen bis zum 18.09.2021 (Poststempel) an die Geschäftsstelle abgegeben sein. Abschließend möchte ich es nicht versäumen, auf § 10 Ziffer 8 der aktuell gültigen Satzung aufmerksam zu machen. Er schreibt verbindlich vor, dass von bestimmten Ausnahmen abgesehen, ein Verbandsmitglied, das dem Verbandstag fernbleibt, eine Ordnungsgebühr von EUR 60,-- zu entrichten hat.

Guido Schänzler
komm. Präsident

 

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