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Bestandserhebung 2021

Jetzt werden MItglieder gezählt

Auch wenn Corona unsere Vereinswelt in diesem Jahr kräftig runtergebremst hat, stehen nun turnusmäßig wieder die Bestandserhebungen der Vereinsmitglieder in den Sportverbänden an. Badminton NRW zählt „seine“ Mitglieder wieder mit Hilfe der Lamapoll-Abfrage.


Die Meldung der Mitgliederstärke der Badminton-Vereine bzw. der Badminton-Abteilung an den Badminton-Landesverband NRW ist schon vor Jahren digitalisiert und dadurch vereinfacht worden.


So melden uns die Vereine bitte direkt online bis zum 15. Januar 2021 drei Zahlen:

  •     die Gesamtmitgliederzahl ihres Badminton-Vereins bzw. ihrer Badminton-Abteilung inkl. der passiven Mitglieder (Bestand 01.01.2021) sowie
  •     die darin enthaltene Anzahl der Personen, die zum Stichtag 1.1.2021 noch keine 19 Jahre alt sind (Jahrgang 2002 und jünger) und
  •     die darin enthaltene Anzahl der Personen, die zum Stichtag 1.1.2021 mindestens 19 Jahre alt sind (Jahrgang 2001 und älter).

Zusätzlich befragen wir einmalig die Vereine, ob sie ein reiner Badminton-Verein sind, oder eine Abteilung/ Gruppierung innerhalb eines Mehrspartenvereins.


Die Bestandserhebung dient der Erfassung aller Vereins- bzw. Abteilungsangehörigen, also auch der passiven Mitglieder und Hobbyspieler. Wir weisen darauf hin, dass laut Beschluss des DOSB („Bundesweit einheitlich Regelung zur Zuordnung zu Fachverbänden“ vom 13.05.2013) jedes Vereinsmitglied dem Fachverband zuzuordnen ist, dessen Sportart es betreibt. Betreibt ein Vereinsmitglied mehrere Sportarten in einem Verein, so ist es allen entsprechenden Fachverbänden zuzuordnen.


Nach dieser Meldung wird die zu entrichtende Verbandsabgabe für die Vereine errechnet und gemäß § 9 der Finanzordnung per Rechnung zugestellt. Weiterhin errechnet sich daraus die Stimmenanzahl der Vereine bei Verbands- und Bezirkstagen bzw. bei Verbands- und Bezirksjugendtagen.
Ergeben sich Differenzen zwischen der jetzigen Meldung an Badminton NRW und der späteren Meldung an den LSB NRW (Stichtag 28.02.2021) oder den zum 01.01.2021 vorhandenen Spielberechtigungen, kann ggf. eine Nachberechnung erfolgen.


Hier sind die entsprechenden Erhebungsbögen hinterlegt (Aufgeteilt nach Bezirk Nord und Süd)!

 

Bestandserhebung 2021 Bezirk Nord

 

Bestandserhebung 2021 Bezirk Süd
                                               

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