Einladung zum Verbandstag
Online mit Umlaufverfahren
Gem. § 12 der Verbandssatzung berufe ich hiermit den Verbandstag 2020 ein.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte der Verbandstag 2020 des Badminton-Landesverbandes NRW (BLV-NRW) nicht an dem ursprünglich dafür vorgesehenen Termin am 16.05.2020 durchgeführt werden. Der Verbandstag wurde abgesetzt und zunächst auf den 15.11.2020 verschoben. Aufgrund der zweiten Corona-Welle musste nun auch der zweite Termin abgesagt werden, da der Verbandstag aufgrund der aktuellen Beschränkungen nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann.
Auf Beschluss des Präsidiums wird der Verbandstag 2020 nun als Kombination aus einer Online-Informationseranstaltung am Samstag, den 28.11.2020 um 15.00 Uhr und einem anschließendem schriftlichen Verfahren (Umlaufverfahren) für die Abstimmungen und Beschlussfassungen durchgeführt. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (Artikel 2 §5). Entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse ist ausschließlich das schriftliche Verfahren (Umlaufverfahren), an dem sich mindestens die Hälfte aller Mitglieder des BLV-NRW beteiligen muss. Die Teilnahme an der Online-Informationsveranstaltung ist hingegen optional, um den Mitgliedern, die Fragen oder Anmerkungen zu Berichten, Anträgen etc. haben, Gelegenheit für einen interaktiven Austausch zu bieten. Wie auch in den vergangenen Jahren werden Berichte, Anträge und Informationen gesammelt im Verbandstagsheft veröffentlicht, welches im Vorfeld der Online-Informationsveranstaltung in gewohnter Form erscheinen wird.
Im Anschluss an die Online-Informationsveranstaltung wird das schriftliche Verfahren initialisiert. Die Vereine und die nach der Satzung stimmberechtigten Personen werden dann aufgefordert, bis spätestens Mittwoch, den 09.12.2020 ihre Stimmen schriftlich abzugeben. Der BLV-NRW plant, einen personalisierten Online-Zugang im Service-Bereich der Website für die Vereine einzurichten, damit die Stimmen digital übermittelt werden können. Die Stimmabgabe per E-Mail, Fax oder Brief wird aber auch möglich sein.
ECKDATEN
Teil 1: Online-Informationsveranstaltung am 28. November 2020 um 15.00 Uhr
- Der Zweck der Online-Informationsveranstaltung ist es, über Anträge, Beschlussvorlagen und Planungen zu informieren und zu diskutieren, sowie Kandidat*innen für die anstehenden Wahlen vorzustellen.
- Berichte, Anträge, Wahlen und weitere wichtige Informationen werden im Verbandstagsheft veröffentlicht. Das Verbandstagsheft wird den Vereinen auf der Website des BLV-NRW zum Download zur Verfügung gestellt.
- Die Online-Informationsveranstaltung findet über die Plattform ZOOM statt.
- Vom 24. bis zum 27.11.2020 erhalten die Delegierten die Möglichkeit, sich auf der Online-Plattform einzuloggen, um die technische Funktionalität zu testen. In diesem Zeitraum stehen die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle bei technischen Fragen/Problemen zur Verfügung.
Tagesordnung Online-Informationsveranstaltung
- Begrüßung
- Informationen zur Situation des Verbandes in der Corona-Pandemie
- Aussprache zu den Rechenschaftsberichten der Präsidiumsmitglieder/ besonderer Amtsträger
- Aussprache zum Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2019 und zum Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache zum Haushaltsplan 2020
- Aussprache zu den Anträgen zur Satzung und zu den Ordnungen
- Aussprache zu den sonstigen Anträgen & Dringlichkeitsanträgen
- Vorstellung von Kandidat*innen für zu besetzende Ämter
a) Referatsleiter Lehre und Ausbildung
b) Rechtsorgane
c) Kassenprüfer - Verschiedenes
- Informationen zum schriftlichen Beschlussverfahren
- Verabschiedung
Dringlichkeitanträge und Vorschläge für Wahlen sind bis spätestens zum 27.11.2020 12.00 Uhr (Eingang) bei der Geschäftsstelle des BLV-NRW zu stellen.
Teil 2: Schriftliches Beschlussverfahren (Umlaufverfahren) vom 28. November 2020 bis zum 9. Dezember 2020
Agenda zu Beschlussfassungen und Wahlen:
1. Beschlussfassung zur Aussetzung von geheimen Wahlen
2. Beschlussfassung zur Genehmigung des Rechnungsergebnisses für das Haushaltsjahr 2019
3. Beschlussfassung zu den Anträgen zur Satzung und zu den Ordnungen
a) Antrag Nr. 1 zu §8 der Satzung, Antragssteller: Präsidium
b) Antrag Nr. 2 zu §4 der Spielordnung, Antragssteller: BV Aachen 2009 e.V.
c) Antrag Nr. 3 zur Anlage 8 der Spielordnung, Antragssteller: Referat Schiedsrichterwesen
d) Antrag Nr. 4 zu §9 der Finanzordnung, Antragssteller: Präsidium
4. Beschlussfassung zu den sonstigen Anträgen und zu Dringlichkeitsanträgen
a) Antrag Nr. 5 zum Druckwerk „Satzung & Ordnungen“, Antragssteller: Präsidium
b) Dringlichkeitsanträge
5. Beschlussfassung zu den Bestätigungsanträgen vom Verbandsjugendtag 2020
Antragssteller a) - e): Verbandsjugendausschuss
a) Bestätigungsantrag Nr. 1 zu §10 der Jugendspielordnung
b) Bestätigungsantrag Nr. 2 zu §10 der Jugendordnung
c) Bestätigungsantrag Nr. 3 zu §19 der Jugendordnung
d) Bestätigungsantrag Nr. 4 zu §9 der Jugendspielordnung
e) Bestätigungsantrag Nr. 5 zu §12-13 der Jugendspielordnung
6. Beschlussfassung zur Genehmigung des Haushaltsplans 2020
7. Entlastung des Präsidiums und der Referate für den Berichtszeitraum
8. Satzungsgemäße Neuwahlen
a) des Referatsleiters Lehre und Ausbildung (bisher: Holger Hasse)
b) der Rechtsorgane
• Vorsitz Verbandsgericht (bisher: Dr. Michael Gödde)
• Ersatzbeisitzer Verbandsgericht (bisher: - )
• Beisitzer der Spruchkammer (bisher: Rolf Weyers, Andreas Noje)
9. Wahl der Kassenprüfer
bisher:
• Jürgen Meier
• Wolfgang Schrade
10. Wahl Ersatzkassenprüfer
bisher:
• Thomas Fischer
Hinweise:
Präsident Guido Schänzler stellt sich zur nächsten Präsenzverabstaltung im Jahr 2021 zur Wahl und bleibt bis dahin kommissarisch im Amt.
Auf Beschluss des Präsidiums und auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (Artikel 2 §5) wird der folgende Passus aus §4 Ziff. 3 der Geschäftsordnung des BLV-NRW für den Verbandstag 2020 außer Kraft gesetzt: „Stimmberechtigt sind nur die in der Versammlung anwesenden mit Stimmzahl versehenen Delegierten“.
Ersatzweise gilt für das Umlaufverfahren zum Verbandstag 2020 die folgende Regelung:
„Im Umlaufverfahren zum Verbandstag 2020 sind die vom Verein bevollmächtigten Delegierten, sowie die satzungsgemäß berechtigten Amtsträger stimmberechtigt.“
§10, Absatz 8 der Satzung bleibt dagegen auf Beschluss des Präsidiums weiterhin gültig. Die Teilnahme am schriftlichen Beschlussverfahren (Umlaufverfahren) gilt im Sinne dieses Paragraphen als Teilnahme am Verbandstag.
Guido Schänzler, komm. Präsident BLV-NRW