Wichtige Entscheidung zur Spielsaison 2020/21
Präsidium reagiert auf hohe Inzidenzwerte
Im gesamten Bundesgebiet, aber vor allen Dingen auch in Nordrhein-Westfalen, steigen die Inzidenz-Zahlen der Corona-Pandemie. Einzelne Städte in NRW haben bereits Einschränkungen für den Sport angeordnet, die zum Teil deutlich über die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) der Landesregierung hinausgehen. Daher hat das Präsidium die unten stehenden Entscheidungen zur Frage der Fortführung des Spielbetriebs getroffen. Die Entscheidungen erfolgten in einer Online-Sitzung am gestrigen Sonntagabend nach Abstimmung mit dem Referatsleiter für Wettkampfsport O19, dem Verbandsjugendwart unter Einbindung der Bezirkswarte und Bezirksjugendwarte sowie der Geschäftsführung.
I. Verbands-Turniere
Sämtliche Verbandsturniere werden bis einschließlich 31.12.2020 abgesagt.
Über die Durchführung von Verbandsturnieren ab dem 01.01.2021 wird das Präsidium Anfang Dezember 2020 entscheiden.
II. Mannschafts-Spielbetrieb O19 und U19
Der Mannschaftsspielbetrieb kann von den Vereinen bis auf weiteres auf freiwilliger Basis fortgeführt werden, solange die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Laut CoronaSchVO ist Wettkampfsport in Sporthallen erlaubt. Dies ist gemäß der CoronaSchVO vom 17.10.2020 aktuell gegeben.
2. Die lokalen Erlasse und Verordnungen der Städte bzw. Kreise erlauben den Wettkampfsport. Dies ist in den einzelnen Städten und Kreisen unterschiedlich geregelt. Auskunft geben die Gesundheitsämter und die örtlichen Behörden, die für die Vergabe der Sporthallen zuständig sind.
3. Beide beteiligten Vereine wollen ihre Mannschaftsspiele auf freiwilliger Basis austragen. Wenn und solange einer der beiden Vereine nicht antreten möchte, kann das Spiel zu diesem Termin nicht stattfinden.
4. Die beteiligten Vereine setzen die Verbandsempfehlungen zur Durchführung von Badminton-Ligaspielen U19 & O19 unter Coronabedingungen um.
Das Präsidium vertritt die Meinung, dass der Sport im Allgemeinen und der Wettkampfsport im Besonderen eine sehr wichtige Funktion in unserer Gesellschaft hat. Gemäß der Satzung des BLV-NRW ist der Zweck des Verbandes „die Organisation des Spielbetriebs sowie die sportliche Betreuung und Unterstützung seiner Mitglieder“. Die bisherige Leitlinie des Präsidiums und der beteiligten Referate und Ausschüsse war und ist, den Spiel- und Sportbetrieb unter Corona-Bedingungen zu ermöglichen und die Vereine dabei bestmöglich zu unterstützen, solange dies die gesetzlichen Vorgaben zulassen. Dabei hat der Verband neben zahlreichen Veröffentlichungen zu Kriterien und Empfehlungen auch stark auf die Eigenverantwortlichkeit der Vereine und aller Sportlerinnen und Sportler gesetzt. Dieser Weg hat sich aus Sicht des Präsidiums insgesamt sehr bewährt. Das Präsidium möchte sich an dieser Stelle daher ausdrücklich herzlich für die bisher sehr erfolgreiche und umsichtige Spieldurchführung sowie gegenseitige Rücksichtnahme bei der Terminfindung seitens der Vereine bedanken!
Durch die Entwicklungen der letzten Wochen und Tage sowie die unterschiedlichen regionalen Bedingungen kann der Spielbetrieb jedoch so nicht mehr regulär durchgeführt werden. Zudem möchte das Präsidium die Vereine durch die folgenden weitergehenden Beschlüsse entlasten:
5. Für sämtliche Spielabsagen und Nichtantritte von Mannschaften werden keine Ordnungsgebühren erhoben. Die Gründe für Spielabsagen oder Verlegungswünsche werden nicht geprüft. Diese Regelung gilt für die gesamte Saison 2020/2021, also auch rückwirkend beginnend mit dem ersten Spieltag bis zum Saisonende.
6. Eine Absage ist durch den absagenden Verein immer im Kommentarfeld des Spiels bei turnier.de zu hinterlegen. Zusätzlich ist der gegnerische Verein über die bekannten Kontaktdaten zu informieren und bei terminlich knappen Absagen sicherzustellen, dass den Verein diese Info auch noch rechtzeitig erreicht. Einer späteren Austragung des Spiels im beiderseitigen Einvernehmen steht verbandsseitig nichts entgegen. Solange bleibt das Ergebnisfeld leer.
7. Die Verlegungsfristen für die Austragung von Mannschaftsspielen werden außer Kraft gesetzt. Vereine, die Mannschaftsspiele innerhalb ihrer Staffel bestreiten möchten, können sich auf einen Termin und Ort einigen und das Mannschaftsspiel austragen. Die verabredeten Spieltermine sind im Kommentarfeld zu hinterlegen und können selbst (auch bei Nachverlegungen, die bisher nicht möglich waren) durch die Vereine in der Liga eingetragen werden. Die Ergebnisse dieser freiwilligen Begegnungen werden regulär bei turnier.de erfasst und vom Staffelbetreuer nach den bestehenden Regeln gewertet. Die Hin- und Rückrunden-Vereinsranglisten sind dabei jeweils zu berücksichtigen.
8. Die Entscheidung, ob und wie die Saison 2020/2021 beendet, verlängert und/oder gewertet wird, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.
Alle Vereine werden noch einmal eindringlich gebeten, verstärkt auf die Umsetzung der allgemeinen Corona-Regeln und der Verbands-Empfehlungen zu achten!
Das Präsidium wird die weiteren Entwicklungen gemeinsam mit den Referaten, Ausschüssen und Bezirken sorgsam beobachten und zu einem gegebenen Zeitpunkt neu bewerten.