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Regelungen bei erhöhten Inzidenzwerten

Infos vom LSB NRW

Immer mehr Städte und Kreise in NRW gelten mittlerweile als Hotspot und weisen Inzidenzwerte jenseits der 50 auf. Die Anfragen in unsere GST häufen sich, wie mit Turnieren, dem Mannschaftsspielbetrieb oder den noch durchzuführenden Jahreshauptversammlungen umgegangen werden soll. Der LSB NRW hat dazu die neuste Fassung der Coronaschutzverordnung vom 17.10.2020 und die Auswirkungen auf den Sport veröffentlicht.

Da die Kreise und Kommune ermächtigt sind, weitere Regelungen oder Einschränkungen vorzunehmen und sich die Nachrichten teilweise überschlagen, können wir keine allgemein gültige Aussage zu der Durchführung von Turnieren, Mannschaftsspielen usw. durchführen und bitten alle Vereinsvertreter, sich bei ihrer zuständigen Kommune zu informieren.

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