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Wiederaufnahme des Badminton-Betriebs in NRW

Stufenweise Öffnungen für den Sportbereich

In der vergangenen Woche hat Ministerpräsident Armin Laschet im Rahmen des sogenannten Nordrhein-Westfalen-Plans stufenweise Öffnungen für den Sportbereich angekündigt. Seitdem laufen bei den Vereinen, Städten und Kreisen die Vorbereitungen für die Umsetzung auf kommunaler Ebene. In einigen Städten wurde der Trainingsbetrieb in den Badminton-Hallen bereits wieder aufgenommen. Andernorts sind die städtischen Sporthallen noch geschlossen. Zum Teil gibt es seitens der Städte noch Rechtsunsicherheiten aufgrund unklarer Bestimmungen der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung. Nach der Coronaschutzverordnung ist der Sportbetrieb seit dem 11.5.20 unter bestimmten Auflagen grundsätzlich wieder möglich. Die Coronabetreuungsverordnung wird von einigen Kommunen so ausgelegt, dass das Betreten von Schulen und schulischen Sportstätten für nicht schulische Zwecke nicht erlaubt ist. Die Staatskanzlei arbeitet nach Aussage des LSB-NRW an einer Klarstellung. Der LSB-NRW hat auf seiner Website in den FAQs für Sportvereine hierzu bereits veröffentlicht, dass der „Breitensport der Daseinsfür- und vorsorge gemäß der Coronabetreuungsverordnung dient“ und eine Öffnung der städtischen Sportstätten demnach erlaubt ist. Die letzte rechtliche Klarstellung durch die Staatskanzlei steht noch aus und wird in Kürze erwartet.

Gleichzeitig arbeitet der Deutsche Badminton-Verband (DBV) in Abstimmung mit dem Badminton-Landesverband NRW (BLV-NRW), dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) an einer Überarbeitung der Empfehlungen für den Wiedereinstieg in den Badmintonsport. Die Veröffentlichung dieser überarbeiteten Empfehlungen ist für die kommende Woche geplant. Für diese Überarbeitung sollen die neuen Erkenntnisse der Corona-Krise, die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Ergebnisse unserer Umfrage berücksichtigt werden.

Zudem arbeiten die ehrenamtlichen und hauptberuflichen Personen im BLV-NRW an Konzepten zum Wiedereinstieg in den Wettkampfbetrieb. Hier werden vor dem Hintergrund verschiedener Szenarien unterschiedliche Pläne entwickelt, wie und wann Badminton-Wettkämpfe (Individualturniere und Mannschaften) wieder stattfinden können. Für den Fall, dass der Liga- und Turnierbetrieb nicht nach den NRW-Sommerferien und den im aktuellen Rahmenterminplan veröffentlichten Terminen starten kann, sind Verschiebungen des Starttermins sowie alternative Wettkampfformen denkbar. Weitere Informationen hierzu sollen in der kommenden Woche im Sonderheft 2 der Badminton Rundschau veröffentlicht werden.

Die ehrenamtlichen Funktionäre und das Team der Geschäftsstelle arbeiten sehr intensiv daran, um den Vereinen im Umgang mit der Corona-Krise umfassende Informationen zu liefern und bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Für Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen/Euch gerne zur Verfügung. Die Entscheidungen über die Umsetzung der Coronaschutzverordnung vor Ort sowie den Umgang mit Empfehlungen können wir als Verband aber leider keinem Verein abnehmen.

Wir wünschen allen Badmintonsportlerinnen und Badmintonsportlern einen behutsamen, glücklichen und vor allen Dingen gesunden Wiedereinstieg in unseren geliebten Sport!
 

(PSch)

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