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VJA: O19-Starterlaubnis für U17-Spieler/Spielrinnen

Antrag auf O19-Starterlaubnis ist durch den Verein des Spielers zu stellen.

O19-Starterlaubnis für U17-Spieler

 

Ein Antrag auf O19-Starterlaubnis für U17-Spieler ist durch den Verein des Spielers zu stellen.

Der Antrag muss bis spätestens 15.04.2019 (Eingangsdatum) in kompletter Ausführung beim Verbandsjugendwart eingegangen sein.

Der Antrag muss Namen, Vornamen, Verein, Vereins-ID, Geburtsdatum und Spieler-ID enthalten.

Es wird um Antragstellung per E-Mail (mit eingescannten Bescheinigungen im PDF-Format) gebeten.

Eine O19-Starterlaubnis ist möglich wenn:

a) die Spielerin/der Spieler der Altersklasse U17 angehört.

b) schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten,

c) der Sportgesundheitspass, der keinerlei Einschränkungen enthalten und nicht älter als ein Jahr sein darf, vorliegen (eine ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit in O19-Mannschaften ist ebenfalls ausreichend).

Der Verbandsjugendausschuss muss überzeugt sein, dass der Einsatz des Spielers, für den die O19-Starterlaubnis beantragt wird, in einer O19-Mannschaft von der Spielstärke her zu vertreten ist.

Die Kriterien, die der Verbandsjugendausschuss beim Begriff „Spielstärke“ zugrunde legt, sind in § 13, Ziff. 1d der Jugendspielordnung (JSpO) aufgeführt und zwingend zu beachten.

In dem Antrag muss die Spielklasse und Mannschaft angegeben werden, in der der Jugendliche im O19-Bereich eingesetzt werden soll.

Nähere Ausführungen dazu sind im § 10 und § 13 der JSpO nachzulesen und bei der Antragsstellung zu berücksichtigen.

Weitere Möglichkeiten auf O19-Starterlaubnis für U19 Spieler und „J“-Spieler sind den §§ 10 – 12 der JSpO zu entnehmen. Hierfür gelten teilweise andere Antrags- bzw. Erklärungsfristen.

 

 

Hans-Bernd Ahlke, Verbandsjugendwart

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