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Gst: Jetzt wird gezählt: Startschuss für die Bestandserhebung 2019

Wie in jedem Jahr steht nun der Countdown in allen Sportverbänden für die Bestandserhebung ihrer Mitglieder an. Obwohl viele Fachverbände mittlerweile auf eine eigene Bestandserhebung verzichten und auf die Ergebnisse der digitalen LSB NRW Bestandserhebung warten (die Ergebnisse bekommen die Fachverbände erst im Mai des laufenden Jahres!), halten wir noch an unserer „altbewährten“ Erfassungsmethode fest.

Die Meldung der Mitgliederstärke der Badminton-Vereine bzw. der Badminton-Abteilung an den Badminton-Landesverband NRW bleibt wie in den Vorjahren deutlich vereinfacht.

Die Vereine melden uns bitte direkt onlinebis zum 18. Januar 2019 drei Zahlen:

-    die Gesamtmitgliederzahl ihres Badminton-Vereins bzw. ihrer Badminton-Abteilung inkl. der       passiven Mitglieder ( Bestand 01.01.2019) sowie

-    die darin enthaltene Anzahl der Personen, die zum Stichtag 1.1.2019 noch keine 19 Jahre alt       sind (Jahrgang 2000 und jünger) und

-    die darin enthaltene Anzahl der Personen, die zum Stichtag 1.1.2019mindestens 19 Jahre alt       sind (Jahrgang 1999 und älter).

Die Bestandserhebung dient der Erfassung aller Vereins- bzw. Abteilungsangehörigen, also auch der passiven Mitglieder und Hobbyspieler. Wir weisen darauf hin, dass laut Beschluss des DOSB („Bundesweit einheitlich Regelung zur Zuordnung zu Fachverbänden“ vom 13.05.2013) jedes Vereinsmitglied dem Fachverband zuzuordnen ist, dessen Sportart es betreibt. Betreibt ein Vereinsmitglied mehrere Sportarten in einem Verein, so ist es allen entsprechenden Fachverbänden zuzuordnen.

Nach dieser Meldung wird die von zu entrichtende Verbandsabgabe für die Vereine errechnet und gemäß § 9 der Finanzordnung per Rechnung zugestellt. Weiterhin errechnet sich daraus die Stimmenanzahl der Vereine bei Verbands- und Bezirkstagen bzw. bei Verbands- und Bezirksjugendtagen.

Ergeben sich Differenzen zwischen der jetzigen Meldung an den BLV-NRW und der späteren Meldung an den LSB NRW (Stichtag 28.02.2019) oder den zum 01.01.2019 vorhandenen Spielberechtigungen, kann ggf. eine Nachberechnung erfolgen.

 

Hier geht es zur Online-Bestandserhebung BLV-NRW

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