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Gst: 31.07. Wechselfrist Spielberechtigung für die Saison 2018/19

Bei Spielern, die in der neuen Saison zu einem neuen Verein (Spielberechtigungswechsel) wechseln wollen, muss durch den neuen Verein bis spätestens 31. Juli bei der Geschäftstelle des BLV-NRW in Mülheim die Spielberechtigung für den Spieler angefordert haben. Liegt neben dem Antrag zum Vereinswechsel des neuen Vereins auch die Zustimmung des alten Vereins der Geschäftsstelle bis zum 31. Juli bereits vor, kann die neue Spielberechtigung i.d.R. unverzüglich erteilt werden, ansonsten muss der alte Verein noch befragt werden. Nach dem 31. Juli kann ein Vereinswechsel nur noch in wenigen Ausnahmefällen (siehe SpO §§ 10-14) beantragt werden.

Spieler, die den alten Verein bis spätestens 15. April über die Wechselabsicht informiert haben (im Streitfall nachweisbar), können den Spielberechtigungswechsel i.d.R. unabhängig von der Zustimmung des alten Vereins bis zum 31.7. durchführen. Wurde diese Frist gegenüber dem alten Verein jedoch nicht eingehalten, so ist der wechselwillige Spieler auf eine Zustimmung des alten Vereins zum verspäteten Wechsel angewiesen.

Für Spieler, die noch nie eine Spielberechtigung besessen haben oder über eine bestimmte Zeit inaktiv waren, können bei Vorliegen der in der SpO beschriebenen Voraussetzungen zu jedem Zeitpunkt eine Spielberechtigung erhalten und dann auch noch später zur Vereinsrangliste (VRL) nachgemeldet werden. Das Vorliegen einer Spielberechtigung ist Voraussetzung zur Aufnahme in die VRL. Die Nennung in der jeweiligen VRL (Senioren- und/oder Jugendbereich) ist zwingend nötig, um in Mannschaftsspielen eingesetzt werden zu können.

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