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Mehrfache Spielberechtigung

Beschluss des DBV-Verbandstages

Beim diesjährigen DBV-Verbandstag am 14.06.2025 in Chemnitz gab es einen Beschluss zu Änderungen der Spielordnung in Bezug auf das Thema „Mehrfache Spielberechtigung“. Nach Ablauf der Einspruchsfrist am 02.10.2025 zum Protokoll des Verbandstages wird der Beschluss nun rechtskräftig und ist wie folgt in die DBV-Spielordnung übernommen worden:

§ 4 Ziff. 2 DBV-SpO

„Ein Spieler kann Mitglied in mehreren Vereinen sein. Spieler der Altersklassen U17 und jünger, können jedoch nur eine Spielberechtigung für einen dieser Vereine besitzen. Spieler der Altersklassen U19 und älter können eine Spielberechtigung für mehrere Vereine besitzen, aber nur eine (1) für einen deutschen Verein.
Beim Mannschaftsspielbetrieb kann er im Rahmen einer Spielgemeinschaft auch zusammen mit Spielern anderer Vereine in Mannschaften eingesetzt werden, die dieser Spielgemeinschaft angehören.“


Dies bedeutet für Badminton NRW:

Das Präsidium hat den einstimmigen Beschluss gefasst, die Änderungen der DBV-Spielordnung erst ab der Saison 2026/27 für den Ligaspielbetrieb von Badminton NRW umzusetzen, um für alle Vereine gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Es ist jedoch ab sofort möglich, eine Spielberechtigung nach den Regeln gem. §4 Ziff. 2 DBV-SpO, mit einem abweichenden Startdatum für den Ligaspielbetrieb  (15.04.2026)  zu  beantragen.

Zurzeit beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe Spielbetrieb mit dem Thema der Mehrfachspielberechtigung für das Verbandsgebiet von Badminton NRW und den Umsetzungsmodalitäten. Zudem ist geplant, zum DBV-Verbandstag 2026 Änderungsanträge zu stellen, um Unstimmigkeiten des Beschlusses zu bereinigen.

Die entsprechenden Änderungen in der Spielordnung von Badminton NRW sollen Anfang nächsten Jahres bei den Bezirks(-jugend)tagen, also frühzeitig vor der Saison 2026/27, vorgestellt und diskutiert werden. (ABE)

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