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Präsidiumsbeschluss

Wechsel des Balltyps möglich

Das Präsidium von Badminton NRW hat am 16. Juli 2025 folgenden Beschluss zu § 15 SpO (Ballsorten) für die Saison 2025/26 gefasst: 

Für Vereine, die nach § 15 Ziff. 2 dem Bezirk fristgerecht mitgeteilt haben, dass eine Mannschaft abweichend vom Standardspielball die Heimspiele mit einem Hybridball austrägt, gilt:

  1. Will ein Heimverein ein Verbandsspiel anstatt mit einem Hybridball mit einem Federball austragen, hat er den Gegner und den STB im Kommentarfeld des Online-Ergebnisdienstes mindestens zehn Tage vor dem angesetzten Spieltag über den geänderten Balltyp zu unterrichten. 

  2. Eine spätere Information über einen geänderten Balltyp ist in Ausnahmefällen möglich, wenn gewährleistet und zumutbar ist, dass der Gast diese Änderung noch wahrnehmen und an die Spieler weitergeben kann und die Gründe für die verspätete Mitteilung im Streitfall nachweisbar sind.

  3. Im Vordergrund steht das Interesse an der Austragung des Spiels. Bei Unsicherheit kann unter Protestvorbehalt gespielt werden. 


Bei Rückfragen stehen die Referatsleitungen Wettkampfsport O19 und U19 zur Verfügung.

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