Skip to main content

Förderung der Übungsarbeit

Antrag stellen

Auch in diesem Jahr stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung. Sportvereine in NRW haben die Möglichkeit, diese Förderung zu beantragen und einen Zuschuss für ihren Verein zu erhalten. Neben der Landesförderung wird in einige Bünden die Berechnung dieser Zuschüsse als Grundlage für die Verteilung von kommunalen Zuschüssen genutzt. 

Bis zum 31. Mai 2025 können hier noch Anträge gestellt werden. 

 

Zurück