Außerordentlicher Verbandstag
Besondere Dringlichkeit
Gem. § 21 der Verbandssatzung und aufgrund der besonderen Dringlichkeit berufe ich hiermit gemäß eines Vorstandsbeschlusses einen Außerordentlichen Verbandstag ein.
Der Außerordentliche Verbandstag findet in Form einer onlinebasierten Videoversammlung am Samstag, den 05.04.2025 um 10:00 Uhr statt.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus den beim Verbandsjugendtag am 15.03.2025 beschlossenen Änderungen der Spielordnung und Jugendspielordnung, sowie aus weiteren Ordnungsänderungen, die mit sofortiger Wirkung im Hinblick auf die Spielsaison 2025/26 in Kraft gesetzt werden sollen.
Der Vorstand hat beschlossen, dass der Außerordentliche Verbandstag gem. § 20 Ziff. 2a der Satzung in digitaler Form über die Videokonferenzplattform ZOOM sowie über das Abstimmungstool votesUP! durchgeführt wird.
Die Vereine und stimmberechtigten Funktionäre erhalten die Zugangsdaten für die Videokonferenzplattform ZOOM und zum Abstimmungstool votesUP! über die beim Verband hinterlegte E-Mail-Adresse.
Beim Außerordentlichen Verbandstag werden gem. § 21 Ziff. 3 der Satzung nur die Anträge behandelt, die Anlass für die Einberufung sind. Weitergehende Anträge sind nicht zulässig.
Tagesordnung
Eröffnung, Begrüßung
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer und deren Stimmenanzahl
Beschlussfassung über evtl. vorliegende Anträge zur Änderung der Tagesordnung
Beschlussfassung über Beschlüsse des Verbandsjugendtages 2025
Beschlussfassung über Anträge zu Ordnungen
Verschiedenes
Wichtige Hinweise:
Wir machen darauf aufmerksam, dass - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - für ein Verbandsmitglied, das nicht am Außerordentlichen Verbandstag teilnimmt, gem. Anl.1 Ziff. 1 FO eine Ordnungsgebühr von EUR 60,00 erhoben wird!
Für den Vorstand
Guido Schänzler
Präsident Badminton NRW
