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Sport wieder mit 3G möglich

Deutliche Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende

Heute am 04.03.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. Mit den neuen Regeln erlangen auch nicht-immunisierte Personen unter bestimmten Bedingungen wieder einen Zugang zum Sport. Die Badmintonspieler*innen und ihre Vereine werden weiterhin aufgefordert, umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. 3G-Regelung
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt mit Ausnahme der Teilnahme an Verbandsturnieren (siehe Punkt 3.) wieder der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
     

2. Zuschauer
Bis 1000 Personen:

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Es besteht Maskenpflicht. Ausnahme davon nur, wenn alle Zuschauer*innen 2G+ erfüllen.


3. Testpflicht bei Verbandsturnieren
Für Verbandsturniere im Gebiet von Badminton NRW bleibt es bis auf Weiteres bei der Anforderung eines zusätzlichen Tests auch für immunisierte Personen.
Auf Beschluss des Präsidiums müssen alle Sportler*innen, Betreuer*innen und Zuschauer*innen beim Eintritt zu Verbandsturnieren ein gültiges negatives Testergebnis (Antigen-/Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Diese Regelungen gelten ausnahmslos für alle Personen, die die Halle betreten, also auch für Kinder und Jugendliche.

Ausschließlich für die unter 1) bis 4) aufgeführten Personen-Kreise gilt, dass der Testnachweis nur am ersten Tag der Turnierteilnahme (i.d.R. samstags) vorgelegt werden muss, wenn diese Personen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen (i.d.R. samstags und sonntags) am selben Veranstaltungsort teilnehmen:

  1. Personen, die vollständig geimpft sind (also immer zweimal geimpft, auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (die sogenannte „Booster-Impfung“).
  2. Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben.
  3. Personen, die vollständig geimpft sind, in den ersten 90 Tagen nach der zweiten Impfung (aber erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, da diese erst dann vollständig ist), sog. „frisch Geimpfte“.
  4. Personen, die im Besitz eines Genesenen-Nachweises sind, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 28 Tage, aber höchstens 90 Tage alt ist, sog. „frisch Genesene“.

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hat einen vollständigen Überblick über die aktuellen Regelungen für den Sport auf seiner Corona-Sonderseite veröffentlicht.

Für die am Wochenende 05./06.03.2022 stattfindende Westdeutsche Meisterschaft U22 gilt weiterhin das veröffentlichte Hygienekonzept der Veranstaltung.

 

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