Update 2G bis 18 Jahre
Neue Regelung für Schüler*innen
Seit dem, 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:
- Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).
- Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.
Bitte lasst euch nicht von Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW ist noch am Abend in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!
Die aktuellen Verordnungen der Landesregierung NRW findet ihr unter https://www.land.nrw/corona. Zudem hat der LSB-NRW eine neue Orientierungshilfe für den Sport veröffentlicht.