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Update: 2G ab 18 Jahre

Neue Regelung für Schüler*innen

Ab dem 04.12.2021 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Wie der LSB NRW über seine Corona-Sonderseite informiert, beinhaltet die neue Verordnung für den eigentlichen Sportbetrieb eine wesentliche Änderung: Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind (gilt bis zum 16.01.2022).

 

Hier unsere Corona-Sonderseite mit allen News zu diesem Thema!

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