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Verlegungsmöglichkeit Liga O19

Verlegungsmöglichkeiten Liga O19 (KL-VL) erweitert

Die gegenwärtige Corona-Situation stellt den Spielbetrieb auch im O19-Bereich wieder vor Herausforderungen, die es gemeinsam zu bewältigen gilt. Das gemeinsame Interesse des Präsidiums, des RWO19 und der Bezirksausschüsse ist es, den Spielbetrieb für alle Vereine auch unter Corona-Bedingungen zu ermöglichen, soweit es die gesetzlichen Vorgaben zulassen.
Abweichend von der gültigen Spielordnung werden nun zusätzliche Verlegungsmöglichkeiten für die Ligaspiele im O19-Bereich für die verbleibenden Spieltage bis einschließlich des 13. Spieltages geschaffen. Wenn sich die beteiligten Vereine auf einen gemeinsamen Termin einigen, kann ein Spieltag auch auf einen Termin außerhalb der üblichen Fristen vor- oder nachverlegt werden.

Im Zuge der sportlichen Fairness und dem verantwortungsvollen Umgang zur Pandemiebekämpfung dürfen auch die Mannschaftsführer des Gastvereins die 2G/3G-Nachweise der Heim-Mannschaft vor Spielbeginn kontrollieren. Dies gilt sowohl in U19 als auch in O19.

Neben der Gesundheit aller Spieler*innen und Betreuer*innen hat aber auch der integre Wettbewerb hierbei oberste Priorität. Von den Vereinen wird daher erwartet, dass sie verantwortungsvoll mit diesen weitreichenden Verlegungsmöglichkeiten umgehen und diese nur bei coronabedingten Gründen und nur bei Bedarf in Anspruch nehmen. Solche Gründe liegen z.B. vor, wenn zwei oder mehr Stammspieler*innen von coronabedingten Problemen (z.B. von einer Infektion oder Quarantänemaßnahme) betroffen sind. Es wird an die Fairness aller Beteiligten appelliert, die pandemiebedingten Regelungen nicht auszunutzen. 

Abweichend von der gültigen Spielordnung gelten auf Beschluss des Präsidiums ab sofort die folgenden Regelungen:

  1. Die Vereine können vereinbaren, die Spiele an einem anderen Spieltermin (Vor- oder Nachverlegung) bis spätestens zum 25.03.2022 auszutragen. Dafür ist ein Kommentareintrag bis spätestens zum bisher vorgesehenen Spieltermin ausreichend, der von beiden Vereinen bestätigt sein muss.
  2. Kommt es zwischen den beteiligten Vereinen zu keiner Einigung, kann ein  Verein dennoch einseitig das Spiel aus coronabedingten Gründen absagen.
  3. Die Absage des Spiels und der Wunsch, es zu einem späteren Termin auszutragen, sind auf turnier.de bis spätestens zum bisher vorgesehenen Termin durch Kommentareintrag mitzuteilen.
  4. Aus dem Kommentareintrag muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine coronabedingte Absage handelt. Eine Nennung von Namen ist hierbei weder erforderlich noch aus datenschutzrechtlichen Gründen zulässig.
  5. Die Vereine müssen sich innerhalb von 7 Tagen nach dem bisherigen Spieltermin auf einen neuen Termin einigen. Der einvernehmlich gefundene neue Termin ist in jedem Fall über einen Kommentareintrag auf turnier.de mitzuteilen.
  6. Können sich die Vereine nicht auf einen neuen Termin einigen, müssen beide Vereine spätestens nach 7 Tagen ihren Bezirkswart darüber per E-Mail informieren. Gleichzeitig haben beide Vereine mindestens zwei Alternativtermine für die Neuansetzung zu benennen und zu begründen. Die Entscheidung über einen neuen Termin obliegt dann den Bezirken. Ein durch den Bezirkswart neu terminiertes Spiel kann nur im beiderseitigen Einvernehmen oder bei Vorlage neuer Gründe erneut verlegt werden. Auch hier ist der 25.03.2022 der letztmögliche Spieltermin.
  7. Für den letzten Spieltag gelten die Regelungen der Spielordnung (§ 46 SpO), sodass bei Einigung beider Vereine hier eine Verlegung um bis zu zwei Wochenenden vor dem verbandsseitig angesetzten Termin zulässig ist. Die Regelung aus § 46 Ziff. 6 SpO bleibt unberührt.
  8. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Mannschaft an einem Kalendertag auch mehr als ein Ligaspiel austragen kann. In Einzelfällen könnte dies eine geeignete Lösung darstellen, um z. B. zwei oder mehr Meisterschaftsspiele auszutragen.


Sollte die weitere Entwicklung der Corona-Lage eine Anpassung der o. g. Regelungen notwendig machen, sind diese durch Präsidiumsbeschluss möglich.

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