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2G im Sport

Breiten- und Amateursport betroffen

Ab sofort gilt die neue NRW CononaSchutzverordnung (Stand 24.11.2021) mit weitreichenden Konsequenzen für den Sport.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Auswirkungen der neuen Verordnung auf den Spiel- und Sportbetrieb in Badminton NRW zu veröffentlichen. Die Referate, Ausschüsse und das Präsidium befinden sich derzeit in einem Abstimmungsprozess, da es noch viele offene Fragen gibt, zu denen wir auch im Austausch mit dem LSB NRW stehen. Auch dort arbeitet man an der Umsetzung und an Informationen zu der neuen Verordnung für den Sport. Der LSB NRW hat bereits erste Informationen auf seiner Corona-Sonderseite veröffentlicht. Demnach gilt für den Vereins- und Verbandssport ab sofort grundsätzlich die 2G-Regel. Für den Badmintonsport bedeutet dies, dass, bis auf Ausnahmen, nur noch immunisierte Personen (genesen oder geimpft) am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen dürfen.

Die Ausnahmen von der 2G-Regel werden unter anderem für die folgenden Personengruppen definiert:

  1. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag (sie gelten aufgrund der verbindlich durchgeführten Schultestungen auch ohne Nachweis als getestet - außer in den Ferien)
  2. ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, müssen sie während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.


Der LSB NRW stellt weitere Infos in Form von FAQ in seinem Vereinsportal VIBSS Online zur Verfügung und kündigt zudem weitere Aktualisierungen und Klarstellungen an.


Badminton NRW bitte seine Vereine und alle Badmintonspieler*innen um etwas Geduld und Verständnis, dass wir für die Abstimmungsprozesse und Veröffentlichungen noch etwas Zeit benötigen. Wir werden so zeitnah wie möglich über unsere Corona-Sonderseite informieren.

 

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