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Verlegungsmöglichkeit Liga U19

Verlegungsmöglichkeiten Liga U19 erweitert

Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für den Ligaspielbetrieb U19. Für den O19-Bereich und den Turnierbetrieb werden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gesonderte Regelungen veröffentlicht. Die erweiterten und so unbürokratisch wie möglich gehaltenen Regelungen sollen es den Vereinen und ihren U19-Mannschaften ermöglichen, Corona-bedingte Spielausfälle zu vermeiden und Begegnungen zu einem späteren (oder früheren) Zeitpunkt auszutragen.  Bei auftretenden Quarantäne-Anordnungen, Infektionen oder gesundheitlichen Bedenken soll somit möglichst vielen Mannschaften die Chance eröffnet werden, ihre Mannschaftsspiele auszutragen. Das Präsidium bittet alle Vereine um eine sehr hohe Kooperationsbereitschaft bei Verlegungen von Mannschaftsspielen. Gleichzeitig wird an die Fairness aller Beteiligten appelliert, die Regelungen nicht auszunutzen. Das oberste Ziel sollte es sein, Kindern und Jugendlichen überhaupt das Badmintonspielen zu ermöglichen.

Abweichend von der Spielordnung werden zusätzliche Verlegungsmöglichkeiten für Ligaspiele im U19-Bereich geschaffen.

1. Für die bisher noch nicht ausgetragenen Mannschafts-Spiele der Spieltage 1-7 in der Saison 2021/2022 gilt:

  • Dem Wunsch eines Vereins auf Verlegung eines Mannschafts-Spiels muss entsprochen werden. Ein Verein muss den Corona-bedingten Verlegungswunsch gegenüber dem gegnerischen Verein nicht nachweisen.
  • Die Absage des bisher vereinbarten Termins und der Wunsch zur Verlegung sind bis zum Termin der bisherigen Ansetzung zwingend im Kommentarfeld des Spiels bei turnier.de zu hinterlegen.
  • Die Gegner sind zusätzlich unverzüglich persönlich, z.B. telefonisch über den Verlegungswunsch zu informieren.
  • Die Vereine einigen sich selbständig auf einen neuen Austragungstermin.
  • Der neue Spieltermin ist unverzüglich - spätestens eine Woche nach dem Verbandstermin bzw. dem bisher vereinbarten Spieltermin -  im Kommentarfeld des Spieles zu hinterlegen. Gleichzeitig ist der Staffelbetreuer per Mail über den neuen Termin zu informieren.
  • Können sich die Vereine nicht auf einen neuen Termin einigen, müssen beide beteiligten Vereine spätestens bis eine Woche nach dem Verbandstermin bzw. dem bisher vereinbarten Spieltermin ihren Bezirksjugendwart darüber per Mail informieren. Gleichzeitig haben die Vereine mindestens zwei Alternativtermine für die Neuansetzung zu benennen und zu begründen.
  • Die Spiele müssen bis zum 06.02.2022 ausgetragen sein.
  • Die Entscheidung über einen neuen Termin obliegt bei Uneinigkeit zwischen den Vereinen bei den zuständigen Bezirksjugendwarten.

2. Für Mannschaften in den Ligen mit Qualifikationscharakter zur Bezirksmannschaftsmeisterschaft empfiehlt sich die Vorverlegung von Spielen, damit die Abschlusstabellen dieser Staffeln in der ersten Märzwoche vorliegen. Für diese Vorverlegungen wird die übliche 14-Tages-Frist außer Kraft gesetzt.

3) Diese Vorverlegungen können zusätzlich von allen Teams aller U19-Ligen ohne weitere Anträge in Anspruch genommen werden, sofern sich die beiden Vereine einig sind und die neuen Termine im Kommentarfeld des Spiels hinterlegt werden. Die Übernahme des neuen Spieldatums in das System übernimmt, wie auch bei Nachverlegungen, der zuständige Staffelbetreuer.

4) Sollte im Einzelfall eine Vorverlegung auf einen Termin vorgenommen werden, der VOR dem Abgabetermin der Rückrunden-VRL liegt (13.12.), müssen analog § 40 Ziff. 8 SpO diese Ranglisten entsprechend früher abgegeben und der Bezirksjugendwart ausdrücklich darüber informiert werden. Nur dann kann eine Prüfung und Freigabe der VRL noch rechtzeitig erfolgen.

5) Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass eine Mannschaft an einem Kalendertag mehr als ein Ligaspiel austragen kann. In einigen Fällen kann dies eine ideale Lösung darstellen. Also: Mannschaften terminieren ihre Spiele so, dass sie sich an einem Tag mit mehr als einem Gegner (zeitlich gestaffelt) zu ihren Spielen treffen.

6) Für Anfang Januar ist ein erneutes Treffen geplant, in dem das weitere Vorgehen geplant wird. Bis zu den Bezirksjugendtagen im Januar 2022 soll ein erneuter Beschluss vorliegen. Sollte die pandemische Entwicklung vorab weitere Änderungen erforderlich machen, wird darüber zu gegebener Zeit beraten und informiert.

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