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Corona Update

Überarbeitung durch LSB-NRW

Liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
liebe Freundinnen und Freunde des Badmintonsports in NRW,

der LSB-NRW hat seine Orientierungshilfe für den Sport auf der Grundlage der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW überarbeitet. Diese stellen wir Euch hiermit als Anlage zur Verfügung und verweisen auch auf die Veröffentlichung der Corona Sonderseite unserer Website.

In der aktuellen Stufe 1 (Landesinzidenz und Städte/Kreise Inzidenz 0-35) gilt, dass Badminton in Sporthallen als kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung entweder mit Mindestabstand oder negativem Testnachweis sowie mit einfacher Rückverfolgbarkeit (z.B. über die Badminton NRW Melde-App) ausgeübt werden darf.
Zusätzlich wird erklärt, dass bei einer absehbaren Unterschreitung des Mindestabstands über eine längere Zeit ein negativer Testnachweis der teilnehmenden Personen erforderlich ist.

 
Eine Definition, was "über eine längere Zeit" bedeutet, wird nicht gegeben.
Beim Badmintonsport kann es, vor allen Dingen in den Doppeldisziplinen, je nach Spielweise und Leistungsklasse, häufiger als in den Einzeldisziplinen, zu einer kurzfristigen Unterschreitung des Mindestabstands kommen. Ob sich daraus die Verpflichtung ableitet, in der aktuellen Stufe 1 von den teilnehmenden Personen einen negativen Testnachweis zu verlangen ist, auch nach einer Nachfrage beim LSB-NRW, zurzeit unklar. Letztlich liegt die Beurteilung dieser Frage in der Verantwortung der Vereine. In Sporthallen mit unzureichender Belüftung empfiehlt es sich, sicherheitshalber einen negativen Testnachweis von Doppel- und Mixedspieler*innen (mit Ausnahme der immunisierten Personen) einzuholen.
Wie immer gilt, dass die lokalen Behörden eigene Auslegungen der Corona-Schutzverordnung treffen können und eine Nachfrage beim zuständigen Gesundheits- und/oder Sportamt sinnvoll sein kann.
 
Noch eine Information zum Thema "Hallenöffnung in den NRW-Sommerferien": Viele Städte, Kreise und Kommunen haben ihre Sporthallen, im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, in den gesamten Schulferien für den Sportbetrieb geöffnet. Vereinen, denen bisher noch keine zusätzlichen Öffnungszeiten in den Sommerferien zur Verfügung stehen, empfehlen wir, einen Antrag bei dem zuständigen Sportamt mit dem Hinweis auf die DOSB-Kampagne Comeback zu stellen.
 
Wie immer bleiben wir für Euch am (Feder-)Ball, um über die Entwicklungen sowie über neue Verordnungen und deren Auslegungen zu informieren.
 
Euer Badminton NRW

 

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