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Spiel- und Sportbetrieb ruht

Neue Regeln ab 02.11.2020

Beschluss der Bundeskanzlerin und der Länder vom 28.10.2020

Bund und Länder haben sich am 28.10.2020 in einem gemeinsamen Beschluss auf einen vierwöchigen „Lockdown“ verständigt, der zum 02.11.2020 in Kraft treten soll. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat in seiner Pressekonferenz vom 28.10.2020 Maßnahmen angekündigt, die auch den Sport betreffen: „Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, werden geschlossen. Das sind […] Freizeit- und Amateursportbetriebe, öffentliche und private Sportanlagen, […], alle die werden im November geschlossen.“

Auch wenn die neue Verordnung des Landes NRW noch nicht veröffentlicht wurde, macht es bereits heute Sinn, sich darauf einzustellen. Sporthallen werden ab der kommenden Woche nicht mehr zur Verfügung stehen. Daher muss auch der gesamte Wettkampfbetrieb vom 02.11. bis zum 30.11.2020 ruhen. Zum letzten Spieltag vor dem Lockdown am bevorstehenden Wochenende haben sich viele Vereine bereits dazu entschieden, keine Mannschaftsspiele mehr auszutragen. Das Präsidium des BLV-NRW sowie die zuständigen Referate und Ausschüsse haben volles Verständnis für diese Spielabsagen und hoffen, dass eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach dem Lockdown wieder möglich sein wird, um die Saison fortzusetzen.

Vereine, die eine Durchführung ihrer Mannschaftsspiele am 31.10./01.11.2020 geplant haben, dürfen diese Spiele auf Grundlage der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung und unter Beachtung der bekannten Verbandskriterien, sofern die Städte/Kreise eine Austragung von Wettkämpfen erlauben.

Hinweis für die Vereine, Sportwarte und Mannschaftsführer: Bisher war bei einer Spielabsage ein entsprechender Kommentar im Kommentarfeld des jeweiligen Spiels bei turnier.de zu hinterlegen. Diese Kommentare sind für alle Spiele, die vom 02. bis 30.11.2020 geplant sind, verzichtbar. Ein Eintrag im Kommentarfeld auf turnier.de ist für diese Spiele also nicht mehr erforderlich.

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