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Gute Nachrichten

für den Badmintonsport in NRW

Liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
liebe Freundinnen und Freunde des Badmintonsports in NRW,

das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, die ab Freitag, dem 20.08.2021 gültig sein wird. Die wichtigsten Infos und Änderungen hat das MAGS hier zusammengefasst. Bestimmte Lüftungs- und Reinigungsvorgaben sind in einer kurzen Anlage zur CoronaSchVO zusammengefasst und ergänzen die Infektionsschutzvorgaben.

Ziel der neuen Verordnung ist unter anderem eine größtmögliche Normalisierung aller sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebensbereiche. Damit soll auch die Nutzung von sportlichen Angeboten und Einrichtungen unter bestimmten Bedingungen wieder ermöglicht werden.

Wesentlicher Bestandteil der neuen CoronaSchVO ist die sogenannte „3G-Regel“. Demnach dürfen geimpfte, genesene und getestete Personen unter bestimmten Voraussetzungen an Sportveranstaltungen teilnehmen. Für den Badmintonsport in NRW bedeutet dies, dass die Saison mit Ligaspielen, Turnieren wie geplant starten kann, auch wenn die sogenannte Landesinzidenz derzeit über dem Wert von 35 liegt.

Für Schülerinnen und Schüler hat das Land NRW eine neue Regelung erlassen. Aufgrund der verbindlichen Schultestungen gelten alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen generell  (bei Schüler*innen ab 15 Jahren mit Nachweis durch den Schülerausweis) als getestete Personen. Das bedeutet, dass der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Kinder- und Jugendbereich ohne größere Einschränkungen möglich ist.
 
Nach wie vor gilt, dass örtliche Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Einschränkungen erlassen können oder weitere Auflagen wie ein spezifisches Hygienekonzept für bestimmte Veranstaltungen anordnen können.

Auch wenn für die meisten kleineren und mittelgroßen Badminton-Veranstaltungen aktuell wahrscheinlich kein spezifisches Hygienekonzept erforderlich sein wird, werden wir unsere Empfehlungen für den Trainings- und Wettkampfspielbetrieb im Sinne des Infektionsschutzes und des Services für unsere Vereine in den kommenden Tagen überarbeiten und veröffentlichen.

Wir gehen davon aus, dass der LSB-NRW seine „Orientierungshilfe für den Sport“ in Abstimmung mit der Staatskanzlei in den kommenden Tagen anpassen und weitere wichtige Informationen liefern wird.
Die FAQs sind bereits aktualisiert worden und klären wichtige Fragen zur neuen CoronaSchVO.

Über weitere Entwicklungen und Interpretationen der neuen Verordnung für den Badmintonsport in NRW werden wir wie gewohnt über unsere Corona-Sonderseite informieren.

 

Euer Badminton NRW

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