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Neue CoronaSchutzVerordnung ab 02.07.2020

Die neusten Infos des Landessportbundes NRW.

Zur Information unserer Vereine geben wir die neusten Infos des Landessportbundes NRW weiter:

CORONA: Seit dem 02.07.2020 ist die neue CoronaSchutzVerordnung in Kraft. Wie üblich haben wir sie auf unserer Internetseite hier: LINK zur neuen Coronaschutzverordnung hinterlegt. Gegenüber der vorhergehenden Verordnung hat es für den Sport keine Veränderungen gegeben. Die wesentlichen Aspekte zur Umsetzung des Sportbetriebes sind weiterhin auf den entsprechenden Internetseiten (LINK wiederaufnahme- des-sportbetriebs  und www.vibss.de) zu finden.

Vereinsbefragung - Auswirkungen von CORONA: Aufgrund zahlreicher Anfragen hinsichtlich fundierter Aussagen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unsere Sportvereine führen wir ab der kommenden Woche eine kurze, flächendeckende Befragung der Vereine in NRW durch. Bitte beachten Sie hierzu das beigefügte  Anschreiben der Sprecher der Verbände und Bünde.

„Investitionspakt Sport“: Die Bundesregierung hat angekündigt, weitere 150 Mill. € für den Sportstättenbau zur Verfügung zu stellen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird dieses Programm in NRW ca. 34 Mill. € Bundesmittel umfassen und über das Bauministerium (MHKBG) als eigenständiges Förderprogramm umgesetzt. Gefördert werden sollen Sanierung, Ausbau etc. von kommunalen Sportanlagen. Der Förderaufruf wird in der kommenden Woche erwartet.

Quelle: LSB NRW vom 03.07.2020

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