Förderung Übungsarbeit
Anträge jetzt stellen
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Eine Antragstellung ist ab dem 30.03.2022 möglich...also schnell beantragen, denn die Fördermittel werden nach dem Windhundprinzipt vergeben!